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      •  > Benutzungs- und Gebührensatzung


Benutzungs- und Gebührensatzung

Hausordnung


Auszüge aus Benutzungssatzung:

 

Das Kulturzentrum steht gemäß Benutzungssatzung den samtgemeindeansässigen Vereinen, Verbänden, sonstigen Organisationen und Gewerbebetrieben zu sportlichen, kulturellen, geselligen und gewerblichen Zwecken zur Verfügung. Ortsfremden ist die Benutzung zu vorgenannten Zwecken ebenfalls grundsätzlich gestattet, sofern keine öffentlichen Diskoveranstaltungen oder vergleichbarer Art durchgeführt werden.

 

Ebenso steht das Kulturzentrum den Einwohnerinnen und Einwohnern der Samtgemeinde Meinersen für Konfirmationen, Verlobungen, Hochzeiten, Geburtstage sowie Trauerfeiern zur Verfügung.

 

Veranstaltungen sind rechtzeitig terminlich zu bestellen. Die Vergabe erfolgt grundsätzlich nach Reihenfolge der Anmeldenden. Bei Stornierung von Terminen kann eine Stornogebühr anfallen; näheres regelt die Gebührensatzung.

 

Auf Verlangen hat der Nutzer das Bestehen einer Haftpflichtversicherung vorzuweisen.

 

Die Nutzer und Besucher der Einrichtung sind zu einer pfleglichen und sachgemäßen Behandlung aller Räume, Anlagen, Einrichtungen und Geräte verpflichtet und anzuhalten. Der Nutzer übernimmt die volle Verantwortung während der Benutzungszeit und haftet für alle evtl. entstehenden Schäden.

 

Der Nutzer hat den Beginn aller Vorarbeiten anzuzeigen. Dekorationen, Einbauten u. ä. dürfen nur mit Genehmigung der Gemeinde angebracht werden. Es ist untersagt, Nägel, Haken usw. in die Böden, Wände oder Decken zu schlagen.

 

Das Geschirr ist nach Gebrauch sauber zurückzustellen. Die Räumen, Anlagen und Einrichtungen sind nach der Veranstaltung vom Nutzer besenrein zu hinterlassen.

 

Geräte, Geschirr und Töpfe dürfen nicht außer Haus mitgenommen werden.

 

Das Übernachten in den Räumlichkeiten des Kulturzentrums ist nicht zulässig.

 

Ebenfalls ist das Abbrennen von Feuerwerken sowie die Verwendung von Konfetti und gasgefüllter Luftballons untersagt. Ferner ist die Benutzung von Nebelmaschinen und Wunderkerzen untersagt.

 

Die Gemeinde Meinersen übernimmt keine Haftung für im Gebäude, auf dem Gelände oder auf dem Parkplatz abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände.

 

Nach 22:00 Uhr sind Türen und Fenster geschlossen zu halten. Die Fluchttüren zum Nachbargrundstück „Eichenkamp 3/3 A“ sowie der Anlieferungsbereich für die Bühne sind generell geschlossen zu halten. Die Türen zum Nachbargrundstück sind aus diesem Grunde mit einer akustischen Warnanlage gesichert. Auf dem Grundstück ist ebenfalls ab 22:00 Uhr jeder Lärm zu vermeiden.

 

Aus Gründen des Nachbarschaftsschutzes ist im Kulturzentrum eine Schallmess- und Überwachungsanlage installiert. Bei Musikdarbietungen ist darauf zu achten, dass der Schallpegel von 105 db nicht überschritten wird. Dies wird durch eine Ampel signalisiert, die sich im Bühnenbereich befindet. Musikdarbietungen sind so auszusteuern, dass sich die Ampel im grünen Bereich bewegt. Ein Überschreiten des zulässigen Wertes wird durch ein rotes Ampelsignal angezeigt.

 

Den genauen Inhalt der Benutzungssatzung für das Kulturzentrum in Meinersen entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Link.

 

Die Benutzungssatzung des Kulturzentrums finden Sie hier:

 

Die Gebührensatzung des Kulturzentrums finden Sie hier:


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