Personalausweis / vorläufiger Personalausweis
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Frau Cornelia Grubert | 05373 1460 | ![]() |
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Frau Katja Lammert | 05372 89-318 | ![]() |
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Frau Tanja Wartusch | 05375 1250 | ![]() |
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Herr Kolja Garzke | 05372 89-317 | ![]() |
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Frau Petra Maron | 05372 89-317 | ![]() |
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Frau Marion Hallmann | 05373 7701 | ![]() |
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Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Herr Jürgen Olfermann | 05372 89-319 | ![]() |
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Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises
Was ist mitzubringen?
- der „alte“ Personalausweis bzw. bei Erstausstellung der Kinderausweis/-reisepass- 1 neues biometrisches Passfoto (heller, einfarbiger Hintergrund)- Ihre letzte standesamtliche Urkunde, wenn bisher weder Personalausweis noch Reisepass von der Samtgemeinde Meinersen ausgestellt wurden.
- der Antrag kann nur persönlich von der betreffenden Person gestellt werden.
WICHTIG: Bei Antragstellung bis zum 16.Lebensjahr werden zusätzlich die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Elternteile sowie deren Ausweise benötigt. Sollte nur ein Elternteil das Sorgerecht haben so ist dieses durch den Sorgerechtsbeschluss nachzuweisen.
Gültigkeit:
Bis zum 24. Lebensjahr – 6 Jahre
Ab dem 24. Lebensjahr – 10 Jahre
Gebühr: 22,80 € (Antragsteller unter 24 J.), 28,80 € (Antragsteller über 24 J.)
Antrag auf Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises
Was ist mitzubringen?
- der „alte“ Personalausweis- 1 neues biometrisches Passfoto (heller, einfarbiger Hintergrund)- der Antrag kann nur von der betreffenden Person gestellt werden.
Einen vorläufigen Personalausweis können Sie erhalten, wenn der bisherige Ausweis verloren oder abgelaufen ist und Sie sofort einen neuen benötigen.
Gültigkeit: max. 3 Monate
Bitte beachten Sie: Der vorläufige Ausweis kann nur in Verbindung mit gleichzeitiger Beantragung eines endgültigen Ausweises ausgestellt werden. Der vorläufige Ausweis wird sofort ausgehändigt. Bei Abholung des endgültigen Ausweises geben Sie bitte den vorläufigen Ausweis wieder ab.
WICHTIG: Bei Antragstellung bis zum 16.Lebensjahr werden zusätzlich die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Elternteile sowie deren Ausweise benötigt. Sollte nur ein Elternteil das Sorgerecht haben so ist dieses durch den Sorgerechtsbeschluss nachzuweisen.
Gebühr: 10,00 €
Formulare | |
Einverständniserklärung zur alleinigen Beantragung eines Kinderausweises/-passes |
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Vollmacht zur Abholung eines Personalweises |
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