Abschaffung von Kinderreisepässen ab 2024

Der Kinderreisepass wird zum 01.01.2024 abgeschafft

Liebe Bürgerinnen und Bürger, liebe Eltern,

aus aktuellem Anlass informieren wir Sie über die Abschaffung des Kinderreisepasses durch die Bundesregierung zum 01.01.2024.

Anfang Juli wurde im Bundestag ein Gesetzesentwurf zur Abschaffung des Kinderreisepasses verabschiedet, inzwischen wurde dieser auch vom Bundesrat genehmigt.

Ab Januar 2024 kann der Kinderreisepass damit nicht mehr beantragt werden.

Was genau bedeutet das für Sie als Eltern, die mit ihren Kindern künftig verreisen wollen?

Der Kinderreisepass wird durch einen elektronischen Reisepass mit längerer Gültigkeitsdauer ersetzt. Bei Personen unter 24 Jahren beträgt diese sechs Jahre. Danach ist ein Pass für zehn Jahre gültig. Innerhalb der EU können Kinder auch mit dem Personalausweis reisen, der ebenfalls sechs Jahre lang genutzt werden kann, bevor er ersetzt werden muss. Kostenpunkt: 22,80 Euro.

Der elektronische Reisepass wird Eltern in Zukunft 37,50 Euro kosten. Zum Vergleich: Für den Kinderreisepass zahlten sie nur 13 Euro. Dieser hatte zwar nur eine Gültigkeit von einem Jahr, eine Verlängerung kostete aber nur 6,00 Euro.

In der Begründung des beschlossenen Gesetzes heißt es, dass „bei Ausschöpfung der maximal fünfmaligen Verlängerung des Kinderreisepasses die Summe der Gebühren für die einmalige Ausstellung und fünfmalige Verlängerung höher als für die Ausstellung eines normalen, sechs Jahre gültigen Reisepasses“ ist. Wer also viel mit den Kindern verreist, kann sich mit dem elektronischen Reisepass im Vergleich zum Kinderreisepass etwas sparen, aber auch nur, solange der Reisepass die vollen sechs Jahre genutzt werden kann. Ändert sich das Aussehen des Nachwuchses innerhalb dieser Zeit so stark, dass er nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann, so kann auch schon früher ein neuer Pass nötig sein.

Warum wird der Kinderreisepass abgeschafft?

Der bisherige Kinderreisepass hat den Nachteil, dass er in vielen Ländern außerhalb der EU nicht akzeptiert wird, weil er über keinen Speicherchip verfügte, in dem zum Beispiel Fingerabdrücke hinterlegt sind. USA-Reisen waren sind ihm nicht möglich, da er von der elektronischen Voranmeldung ESTA ausgeschlossen war. Eltern müssen stattdessen für ihre Kinder ein Visum beantragen. Mit dem neuen Reisepass wird das kein Problem mehr sein.

Wie schnell bekomme ich einen Reisepass für mein/e Kind/er?

Während der Kinderreisepass direkt ausgestellt werden konnte, dauert es beim elektronischen Reisepass je nach Wohnort und Auslastung der Ämter zwischen vier und sechs Wochen.

Bereits ausgestellte Kinderreisepässe sind grundsätzlich bis zum aufgedruckten Datum des Gültigkeitsendes gültig.

Für Fragen zu der bevorstehenden Gesetzesänderung zum 01.01.2024 stehen wir Ihnen zu den Öffnungszeiten des Rathauses gern zur Verfügung.

Ihr Team vom Einwohnermeldeamt