Bekanntmachung - Bebauungsplan "Torfkoppel - Im Kröppelbeek", 2. Änderung der Gemeinde Hillerse
Bekanntmachung
Bebauungsplan "Torfkoppel - Im Kröppelbeek", 2. Änderung der Gemeinde Hillerse
Der Rat der Gemeinde Hillerse hat in seiner Sitzung am 26.06.2023 beschlossen, den Bebauungsplan "Torfkoppel-Im Kröppelbeek" zu ändern, um innerhalb des Geltungsbereiches die Beschränkung auf maximal zwei Wohneinheiten je Einzelhaus im Rahmen der Nachverdichtung entfallen zu lassen.
Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird gem. § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.
Die Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung erfolgt
in der Zeit vom 19.09.2023 bis einschließlich 26.09.2023
durch Veröffentlichung im Internet.
Die Unterlagen sind auf der Internetseite der Samtgemeinde Meinersen www.sg-meinersen.de/Wirtschaft und Bauen/Bauleitplanung aktuell/aktuell in Aufstellung befindliche Bebauungspläne eingestellt.
Zusätzlich kann eine Einsichtnahme nach telefonischer Vereinbarung während der Dienststunden im Rathaus der Samtgemeinde Meinersen, Hauptstraße 1, 38536 Meinersen erfolgen. Für telefonische Rückfragen steht Ihnen während der Dienststunden Frau Schult unter der Telefonnummer 05372-89618 zur Verfügung.
Während dieser Zeit können Äußerungen vorgebracht bzw. der Gemeinde eingereicht werden. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.
Ralf Heuer
Gemeindedirektor
Beginn Aushang: 11.09.2023
Ende Aushang: 27.09.2023