Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit in der freien Landschaft

Der Fachbereich Ordnung informiert: Vom 01. April bis zum 15. Juli jeden Jahres gilt die Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit nach dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG).

Im Frühling wird die freie Landschaft zu einer immer größer anwachsenden Kinderstube. Einige Tierarten, wie zum Beispiel der Hase oder das Schwarzwild, haben bereits Nachwuchs, bei anderen Arten sind die weiblichen Tiere hochtragend. Auch die am Boden brütenden Vogelarten wie Ente, Gans, Rebhuhn, Fasan, Kiebitz und Lerche beginnen jetzt ihr Brutgeschäft. Daher hat das NWaldLG die allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit für den o. g. Zeitraum festgelegt.  

Jede Person ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihrer Aufsicht unterstehende Hunde nicht streunen oder wildern und in dieser Zeit an der Leine geführt werden. Leider trifft man immer wieder auf Hundehalter, die ihre vierbeinigen Freunde nahezu überall von der Leine lassen.

Weitere Informationen zum Thema Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit finden Sie unter www.ml.niedersachsen.de, Hund in der freien Landschaft.