Die aktuell vorherrschende Witterung gebietet umsichtiges Handeln in Bezug auf offenes Feuer.

Die Samtgemeinde Meinersen weist auf die Einhaltung der Vorgaben der aktuell gültigen Gefahrenabwehrverordnung hin.

Nicht unbedingt notwendige, offene Feuer (Lagerfeuer, Feuerschalen, etc.), sind nach Möglichkeit zu vermeiden.

Wenn Sie dennoch Feuer entzünden, muss dieses permanent beaufsichtigt werden! Auf die direkte Bereitstellung von ausreichend Löschmittel ist unbedingt zu achten.

Vor Entzünden des Feuers ist die dann geltende Stufe des Graslandfeuerindexes (Niedersachsen, Station Celle) zu prüfen und Feuer nur bis einschließlich Stufe 3 zu entzünden.

Link dazu: https://www.dwd.de/DWD/warnungen/agrar/glfi/glfi_tab_alle_NI.html

Feuerkörbe,- schalen sowie Grillfeuer sind nur auf nicht brennbarem Untergrund und in nicht brennbarer Umgebung zu nutzen. Bitte bedenken Sie hierbei auch den entstehenden Funkenflug!

Generell verboten ist das Verbrennen von Grünabfällen und Grünschnitt. Dies beinhaltet auch von Schädlingen befallene Buxbaumgewächse!

Lagerfeuer (NICHT: Feuerkörbe,-Schalen, oder Grillfeuer) sind bei der Samtgemeinde Meinersen anzumelden (05372 89-335 oder -336).

Auch das Befahren von Wald- und Wiesenflächen mit Kraftfahrzeugen sollte aktuell vermieden werden, da es durch heiße Motorenteile häufig auch zur Entzündung des Untergrundes kommt.