Wahl der Schöffinnen / Schöffen für die Jahre 2024 bis 2028

Bewerber*innen aus der Samtgemeinde Meinersen gesucht

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in der Samtgemeinde Meinersen insgesamt 13 Personen, die am Amtsgericht Gifhorn und Landgericht Hildesheim als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen als Haupt- oder Hilfsschöffen teilnehmen.

Der Rat der Samtgemeinde Meinersen und der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Gifhorn schlagen doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen werden vom Schöffenwahlausschuss des Amtsgerichts die Haupt- und Ersatzschöffen ausgewählt.

Die Samtgemeinde Meinersen sucht Bewerberinnen / Bewerber, die in der Samtgemeinde wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen wegen einer schweren Straftat ermittelt wird, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden. Ebenso sollten Schöffen über soziale Kompetenz und Menschenkenntnis verfügen. Schöffen in Jugendstrafsachen sollten über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.

Interessenten für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen können sich bis zum 28.02.2023 bei der Samtgemeinde Meinersen, Fachbereich Ordnung, Hauptstraße 1 in 38536 Meinersen bewerben. Das Formular ist beigefügt oder kann unter www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.

Bewerberinnen für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung bis zum 31.03.2023 an den Landkreis Gifhorn — Fachbereich Jugend, Schlossplatz 1 in 38518 Gifhorn. Weitere Informationen können unter der Telefonnummer 05371 82-565, Herr Stelling, eingeholt werden. Ein Formular kann über die Internetseite www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.