Wohnungsvermittlung für Geflüchtete
Für die Unterbringung von Leistungsberechtigten Personen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sind die einzelnen Gebietseinheiten im Landkreis Gifhorn zuständig.
Es handelt sich hierbei um Personen, die bereits über einen Aufenthaltstitel verfügen und Leistungen vom Jobcenter beziehen sowie um besonders schutzbedürftige Flüchtlinge, die weder in ihr Heimatland zurückkehren, noch in ihrem Land bleiben können.
Die Samtgemeinde Meinersen sucht daher ab sofort Wohnraum für Flüchtlinge aus dem o. g. Personenkreis.
Sind Sie Vermieter und möchten Sie Ihre Wohnung zur Unterbringung von Flüchtlingen an die Samtgemeinde Meinersen vermieten? So wenden Sie sich bitte per E-Mail an die folgende E-Mail-Adresse:
Nach Übermittlung Ihrer Wohnungsangebote findet durch die Samtgemeinde Meinersen eine grundsätzliche Prüfung der Angemessenheit des angebotenen Wohnraums statt.
Die Angemessenheit des Wohnraums ergibt sich grundsätzlich aus dem Merkblatt der KDU-Richtlinie (Kosten der Unterkunft-Richtlinie) des Jobcenters Gifhorn. Die KDU-Richtlinie definiert die Angemessenheit der Kosten für Unterkunfts- und Nebenkosten (Bruttokaltmiete), sowie die Angemessenheit der Wohnungsgröße. Die dort bezifferten Obergrenzen sind an die Personenzahl gekoppelt, die in den angebotenen Wohnraum einziehen kann. Abweichungen sind im Falle einer positiven Wohnungsprüfung möglich.
Durch die Weitergabe Ihrer Kontaktdaten und Angaben zu dem verfügbaren Wohnraum erklären Sie sich einverstanden, dass die von Ihnen angegebenen Daten gespeichert und für den Zweck der Koordination und Wohnraumvermittlung verarbeitet werden. Für diesen Zweck erfolgt ggf. auch eine Übermittlung an Dritte.