Untersuchungsberechtigungsschein
Ausgabe von Untersuchungsberechtigungsscheinen
Was ist mitzubringen?
- Personalausweis/ Reisepass
Untersuchungsberechtigungsscheine werden für die Jugendschutzuntersuchung bei Antritt einer Ausbildung benötigt. Die UB-Scheine dürfen nur an Jugendliche unter 18 Jahren und an die Erziehungsberechtigten ausgegeben werden.
Gebührenfrei
Weitere Informationen
Zuständige Stelle
Samtgemeinde Meinersen: Detailseite
Hauptstraße 1
38536 Meinersen
- Telefon: 05372 - 89 - 0
- Fax: 05372 - 89 - 80