Vorlage - LEI/2013/103
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Beschlussvorschlag:
1. Für das Flurstück 62/113 in Größe von 22.475 m² sowie für Teilflächen der Flurstücke 61/1, 61/3, 149/61, 150/61 und 61/2 in Größe von ca. insgesamt 7.500 m ² der Flur 9, Gemarkung Leiferde, ist die Aufnahme als „Wohnbaufläche“ in den Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Meinersen zu beantragen.
2. Vorbehaltlich der Beschlussfassung durch die Samtgemeinde Meinersen und der einvernehmlichen Regelung mit den Grundstückseigentümern ist zur Weiterentwicklung von Wohnbauflächen für die unter Punkt 1 genannten Flurstücke der in der Anlage dargestellte Geltungsbereich der Bebauungsplan „Mühlenberg“, 1. Erweiterung“ aufzustellen (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Absatz 1 BauGB).
3. In Absprache mit der Gemeinde (Planungshoheit) wird mit der Erstellung des Bebauungsplanes sowie der späteren Erschließung die Niedersächsische Landgesellschaft (NLG), Braunschweig, beauftragt. Im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages wird der Erschließungsträger zur Übernahme der Kosten für die städtebauliche Planung verpflichtet.
Sachverhalt:
Der Vorlage ist der Antrag der SPD-Fraktion beigefügt (Anlage1).
Beantragt wird die Ausweisung neuer Wohnbauflächen im Gemeindeteil Leiferde. Die Notwendigkeit zusätzlicher Baulandentwicklung wurde bereits fraktionsübergreifend diskutiert, mit dem Ergebnis, dass die im Antrag vorgeschlagene und in Anlage 2 dargestellte Fläche, westlich angrenzend an das vorhandene Baugebiet Mühlenberg, für die Baulandausweisung am sinnvollsten erscheint, zumal diese Weiterentwicklung auch dem Entwicklungskonzept der Samtgemeinde Meinersen entspricht. Mit der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes könnten etwa 25 - 30 Baugrundstücke in der weiteren Planung entstehen.
Die Anregung, neben den üblichen Ein- und Zweifamilienhäusern auch günstigen Wohnraum für Single-Haushalte zu schaffen, wäre dann im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung – Bebauungsplanaufstellung – zu berücksichtigen. In Absprache mit der Gemeinde Leiferde sollte, wie bereits in der Vergangenheit praktiziert, der Erschließungsträger Niedersächsische Landgesellschaft (NLG) den Bebauungsplan und die Erschließung auf der Grundlage eines städtebaulichen Vertrages umsetzen, mit der Folge, dass für die städtebauliche Planung von gemeindlicher Seite keine Kosten entstehen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | AntragSPDFraktionMühlenberg (15 KB) | ||||
2 | ÜbersichtsplanMühlenberg (210 KB) |
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