Vorlage - MEI/2013/129  

Betreff: Annahme einer Spende im Sinne des § 111 Abs. 7 NKomVG;
hier: Grillhütte des Trägervereins Bürgerheim Päse und Bauernschaft e.V.
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30 - 81 46 35 - Ha
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
Gemeinderat Meinersen Entscheidung
17.12.2013 
13. Sitzung des Rates der Gemeinde Meinersen ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Bilder Grillhütte Päse  

Beschlussvorschlag:

 

1.              Der Annahme der zweckgebundenen Spende einer Grillhütte auf dem Gelände des
              Dorfgemeinschaftshauses Päse in Höhe von insgesamt 18.555,56 EUR wird
              zugestimmt.

 

2.              In Abstimmung mit dem Trägerverein ist eine Benutzungsordnung für die Grillhütte zu
              erarbeiten.

 

 


Sachverhalt:

 

Zu 1. :

 

Der Rat der Gemeinde Meinersen hat in seiner Sitzung am 17.6.2010 in Anlehnung an die gesetzlichen Vorgaben des (§ 83 Abs. 4 NGO) § 111 Abs. 7 NKomVG und in Verbindung mit § 25 a der GemHKVO entschieden, dass über die Annahme von Zuwendungen mit einem Wert von über 100,00 EUR bis höchstens 2.000,00 EUR der Verwaltungsausschuss entscheidet. Bei einem Spendenwert über der Wertgrenze von 2.000,00 EUR behält sich der Rat die Beschlussfassung vor.

 

Der Vorsitzende des Trägervereines Bürgerheim Päse und Bauernschaft e.V. Herr Schaper hat eine Kostenaufstellung für die Errichtung des Grillplatzes am DGH Päse erstellt. Diese ist der Anlage beigefügt. Demnach beläuft sich die Gesamtinvestition auf einen Wert in Höhe von 18.555,56 EUR.

 

Zu 2. :

 

Um den versicherungsschutzrechtlichen Vorgaben genüge zu tun, sollte zusammen mit dem Trägerverein Bürgerheim Päse und Bauernschaft e.V. eine Benutzungsordnung für die Grillhütte am Dorfgemeinschaftshaus Päse erarbeitet werden, in dem die Nutzer die zurechnungsfähige Anwesenheit während der gesamten Aufenthaltszeit an der Brennstelle versichern. 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Grillhütte am Dorfgemeinschaftshaus Päse ist mit dem Wert von 18.555,56 EUR zu bilanzieren.

 

Die Nutzungsdauer einer Grillhütte beträgt bei einer Holzkonstruktion 25 Jahre. Demnach ist bei einer Annahme der Spende die Zuwendung als Sonderposten im Ergebnishaushalt ertragswirksam über eine Laufzeit von 25 Jahren aufzulösen. Dies ergibt einen jährlichen Auflösungsbetrag in Höhe von 742,22 EUR sowie in gleicher Höhe die jährlichen Abschreibungsaufwendungen.

 

 


Anlage/n:

Kostenaufstellung Grillplatz Bürgerheim Päse

Bilder Grillhütte

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 2 Bilder Grillhütte Päse (168 KB)      
Nach oben springen