Vorlage - MEI/2013/154
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Beschlussvorschlag:
1. Der TuS Ahnsen erhält ab dem Haushaltsjahr 2014 einen Inflationsausgleich
zu dem vereinbarten Investitionszuschuss in Höhe von 200,00 EUR.
2. Der entsprechende Mehraufwand ist für das Haushaltsjahr 2014 vorzusehen.
Sachverhalt:
Gemäß § 2 Abs. 3 S. 1 der Nutzungs-, Bewirtschaftungs- und Investitionskostenzuschuss-vereinbarung vom 30.12.2009 erhält der TuS Ahnsen einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von derzeit 2.800,00 EUR. Dieser Zuschuss sollte vertragsgemäß zur Bildung einer Investitionsrücklage verwendet werden.
In § 2 Abs. 3 S.3 des o.g. Vertrages ist geregelt, dass 3 Jahre nach Abschluss des Vertrages der Verein einen Verwendungsnachweis vorzulegen hat, damit dann über die Zuschusshöhe neu verhandelt werden kann (Inflationsausgleich).
Mit Schreiben vom 02.08.2013 stellt der TuS Ahnsen den Antrag auf Inflationsausgleich. Als Verwendungsnachweis dient das Schreiben vom 20.08.2013 mit beigefügtem Kontoauszug des Vereinskontos, in dem der TuS Ahnsen versichert, dass die angesparte Rücklage aus den Jahren 2010–2013 in Höhe von 11.246,86 EUR für den Anbau des Sportheimes verwendet werden soll (siehe Anlage 1).
Der Baukostenindex gibt die Entwicklung der Preise der Aufwendungen wieder, die den Bauunternehmen bei der Erbringung ihrer Leistungen entstehen, wohingegen der Baupreisindex die Entwicklung der Preise aufzeigt, die von den Bauunternehmen für ihre Leistungen am Markt erzielt werden. Beide Komponenten sind Bestandteil der Baupreisindizes (Originalwert 2005=100). Nach den Daten des statistischen Bundesamtes wird der Baupreisindizes in Wohn- und Nichtwohngebäude unterschieden, wobei das Sportheim als Nichtwohngebäude zu klassifizieren ist. Im 2. Quartal 2013 liegt der Wert bei 123,7. Es ist also ein Anstieg der Baupreise von 23,7 % zu verzeichnen. -23,7 % v. 2.800,00 EUR = 663,60 EUR (siehe Anlage 2).
Die Verwaltung schlägt in Abstimmung mit dem TuS Ahnsen vor, den Investitionszuschuss um 200,00 EUR anzupassen bzw. zu erhöhen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Bei Realisierung des Beschlussvorschlages entstehen künftig Mehraufwendungen in Höhe des bewilligten Inflationsausgleiches im Ergebnis- und Finanzhaushalt. Der Investitionszuschuss würde künftig inkl. Inflationsausgleich bei 3.000,00 EUR liegen.
Anlage/n:
Anlage 1 - Antrag des TuS Ahnsen vom 02.08.2013 inkl. Verwendungsnachweis
Anlage 2 – Übersicht Entwicklung Baupreisindizes
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Antrag TuS Ahnsen 02 08 2013 (415 KB) | ||||
2 | Übersicht Entwicklung Baupreisindizes (134 KB) |