Vorlage - MEI/2013/155  

Betreff: Zuschuss für die Sanierung der Beregnungsanlage der Sportplätze des TuS Seershausen/Ohof;
hier: Antrag des Turn- und Sportvereines Seershausen/Ohof e. V. vom 24.07.2013
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30-Poe.
Beratungsfolge:
Sport-, Sozial- und Kulturausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
17.10.2013 
8. Sitzung des Sport-, Sozial- und Kulturausschusses der Gemeinde Meinersen ungeändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
Gemeinderat Meinersen Entscheidung
17.12.2013 
13. Sitzung des Rates der Gemeinde Meinersen ungeändert beschlossen     

Beschlussvorschlag:

 

1.              Der TuS Seershausen/Ohof erhält im Haushaltsjahr 2014 einen Zuschuss in Höhe
              von 15.000,00 EUR für die Sanierung der Beregnungsanlage.

 

2.              Die Haushaltsmittel werden über die Veränderungsliste in den Haushalt 2014
              eingebracht.

 


Sachverhalt:

 

Die betroffenen zwei Sportplätze sind seit 35 Jahren mit einer Unterflurberegnungsanlage ausgestattet. Diese ist aufgrund des hohen Alters sehr reparaturanfällig geworden. Der TuS Seershausen/Ohof e.V. trägt die hohen Kosten für die notwendigen Reparaturen selbstständig.

 

Weiterhin ist die vorhandene Beregnungsanlage hinsichtlich der Technik nicht mehr auf dem aktuellen Stand. Die Gefahr des Einfrierens, der Versandung bzw. der Verstopfung wäre durch eine Neuanschaffung der Anlage nicht mehr gegeben.

 

Die notwenigen Arbeiten sollen im Juni/Juli 2014 durchgeführt werden.

 

Die Gesamtkosten betragen 25.000 EUR. Das Angebot der Fa. Friesecke ist als Anlage beigefügt. Der Verein kann diese Kosten nicht eigenständig aufbringen und ist auf Zuschüsse des Kreissportbundes sowie der Gemeinde Meinersen angewiesen. Die Bilanz aus 2012 des Vereins sowie ein Finanzierungsplan kann der Anlage entnommen werden.

 

Der TuS Seershausen/Ohof e.V.  kalkuliert mit einem gemeindlichen Zuschuss i.H.v. 15.000,00 EUR im Jahr 2014. Der Verein hat die letzten Jahre mit eigenen Mitteln gewirtschaftet und neben den üblichen Zuschüssen keine zusätzlichen Zuwendungen seitens der Gemeinde Meinersen für Baumaßnahmen erhalten.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN


 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Bei Realisierung des Beschlussvorschlages ist ein Investitionskostenzuschuss in Höhe der bewilligten Zuschusssumme im Haushaltsjahr 2014 unter der Kostenstelle 4210000 im Finanzhaushalt bereitzustellen.

 


Anlage/n:

- Zuschussantrag

- Bilanz 2012

- Finanzierungsplan

- Angebot der Fa. Friesecke

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