Vorlage - HIL/2013/129  

Betreff: Über- und außerplanmäßige Ausgaben 2012;
hier: Unterrichtung des Rates gemäß § 117 (1) des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG)
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Hillerse Vorberatung
Haushaltsausschuss der Gemeinde Hillerse Vorberatung
23.10.2013 
6. Sitzung des Haushaltsausschusses der Gemeinde Hillerse zur Kenntnis genommen     
Gemeinderat Hillerse Entscheidung
18.12.2013 
14. Sitzung des Rates der Gemeinde Hillerse zur Kenntnis genommen     
Anlagen:
Üpl.-aplm.-Ausgaben - Aufwendungen Vorlage Kenntnisgabe Hillerse 2012  

Sachverhalt:

 

Die im Haushaltsjahr 2012 angefallenen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen von unerheblicher Bedeutung sowie die Eilfälle werden zur Kenntnis genommen.

Gemäß § 117 Absatz 1 NKomVG sind der Rat sowie der Verwaltungsausschuss spätestens mit der Vorlage der Jahresrechnung über über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen von unerheblicher Bedeutung zu unterrichten.

Vom Gemeinderat bewilligte Mittel werden ebenfalls aufgeführt, um einen Überblick über die gesamten finanziellen Auswirkungen zu gewährleisten.

Bezüglich der einzelnen Aufwendungen und Auszahlungen wird auf die Anlage zu dieser Vorlage verwiesen.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die finanziellen Auswirkungen ergaben sich in Höhe der zusätzlich bereitgestellten Mittel.

 


Anlage/n:

 

Übersicht über die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen 2012

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Üpl.-aplm.-Ausgaben - Aufwendungen Vorlage Kenntnisgabe Hillerse 2012 (144 KB)      
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