Vorlage - MEI/2013/163  

Betreff: Sondernutzungsvertrag;
hier: Windpark Hänigsen GmbH, Turmstraße 2, 38539 Müden (Aller)
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30 - Ha
Beratungsfolge:
Gemeinderat Meinersen Entscheidung
17.12.2013 
13. Sitzung des Rates der Gemeinde Meinersen ungeändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
Anlagen:
Kartenauszug Niedersächsische Vermessungs- u. Katasterverwaltung, 2012  

Beschlussvorschlag:

 

Der dieser Vorlage beigefügte Sondernutzungsvertrag zwischen der Gemeinde Meinersen, Hauptstraße 1, 38536 Meinersen, und der Windpark Haeningsen GmbH, Turmstraße 2, 38539 Müden (Aller), wird geschlossen und bildet die Grundlage, dass gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

 

Die in § 4 „Bankbürgschaft für Gemeinden“ geregelte Bürgschaftssumme wird von derzeit 20.000,00 EUR auf 22.500,00 EUR je Windenergieanlage erhöht.

 

 


Sachverhalt:

 

Aufgrund des Beschlusses des Verwaltungsausschusses der Gemeinde Meinersen vom 27.06.2013 wurde der gem. § 18 Niedersächsisches Straßengesetz geschlossene Sondernutzungsvertrag mit der P&T Technology AG gegenüber der Windpark Haenigsen GmbH als Rechtsnachfolger mit sofortiger Wirkung gekündigt. Da das gemeindliche Einvernehmen mangels ausreichend gesicherter Erschließung nicht von der Gemeinde Meinersen erteilt wurde, musste über den vorliegenden Antrag auf Errichtung und Betrieb von zwei Windkraftanlagen im Gemeindeteil Böckelse negativ beschieden werden.

 

Um eine einvernehmliche Lösung zu finden, haben zwischenzeitlich Gespräche zwischen dem Gemeindedirektor und dem Antragsteller stattgefunden.

 

Der Verwaltung liegt nunmehr ein überarbeiteter Sondernutzungsvertrag gem.
§ 18 Niedersächsisches Straßengesetz vor. Dieser Entwurf wurde zur Rechtsprüfung an die Rechtsanwälte Schulz-Koffka, Hannover, geschickt. Von dort wurde mitgeteilt, dass der dieser Vorlage beigefügte Sondernutzungsvertrag auskömmlich ist, wobei allerdings noch einmal die Bürgschaftssumme im Einzelnen zu prüfen wäre. Es bleibt die Frage, ob die Bürgschaftssumme in Höhe von 20.000,00 EUR pro Windenergieanlage aktuell noch ausreichend ist. Der Antragsteller hat sich bereiterklärt, die Bürgschaftssumme von 20.000,00 EUR auf nunmehr 22.500,00 EUR pro Windenergieanlage zu erhöhen.

 

Abschließend stellt das Rechtsanwaltsbüro fest, dass der nun vorliegende Vertrag über die Ausübung einer Sondernutzung (Sondernutzungsvertrag) akzeptabel ist und die Gemeinde das Einvernehmen nunmehr nicht verweigern kann.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine.

 


Anlage/n:

- Sondernutzungsvertrag

- Schreiben RA Schulz-Koffka, Hannover

- Kartenauszug Niedersächsische Vermessungs- u. Katasterverwaltung, 2012

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 3 Kartenauszug Niedersächsische Vermessungs- u. Katasterverwaltung, 2012 (423 KB)      
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