Vorlage - MEI/2013/146-01  

Betreff: Sanierung der Fußgängerbrücken über die Oker und den Okermühlengraben in Meinersen zwischen dem Rathaus und der St. Georg Kirche
Status:öffentlich  
Aktenzeichen:60-66-40-01/4-woBezüglich:
MEI/2013/146
Beratungsfolge:
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
14.11.2013 
8. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses der Gemeinde Meinersen geändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
Gemeinderat Meinersen Entscheidung
17.12.2013 
13. Sitzung des Rates der Gemeinde Meinersen geändert beschlossen     
Anlagen:
Anlage 1  
Anlage 2  
Anlage 3  
Anlage 4  

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Fußgängerbrücken in Meinersen über den Okermühlengraben und die Oker werden im Jahr 2014 nach der Variante 1a bzw. 1b (Bongossi-Bohlen) saniert.

 

Alternativ:

  1. Die Fußgängerbrücken in Meinersen über den Okermühlengraben und die Oker werden im Jahr 2014 nach der Variante 2a bzw. 2b (Gitterroste) saniert.

 

Alternativ:

  1. Die Fußgängerbrücken in Meinersen über den Okermühlengraben und die Oker werden im Jahr 2014 nach der Variante 3a bzw. 3b (Kunststoffbohlen) saniert.

 

  1. Für die Sanierung sind in den Ergebnishaushalt 2014 Aufwendungen in Höhe von 216.000,00 € aufzunehmen.

 

  1. Das Ingenieurbüro Andreas Hahn, 30900 Wedemark, wird im Rahmen eines entsprechenden Ingenieurvertrages mit der Maßnahme beauftragt.

 

 


Sachverhalt:

 

Bei den beiden Fußgängerbrücken (Anlage 1) handelt es sich um sogenannte Dreifeldbauwerke, die als Stahlfachwerkträger aus verzinkten Walzprofilen im Jahr 1991 hergestellt worden sind. Der Belag besteht aus Eichenbohlen. Bei der letzten Brückenhaupt-untersuchung am 16.08.2012 wurde festgestellt, dass es erhebliche Korrosionsschäden an der Überbaukonstruktion und auch an der Verstrebung des Fachwerkes gibt. Des Weiteren ist der Bohlenbelag z. T. sehr stark gerissen und vermodert.

 

Das Ingenieurbüro Hahn aus der Wedemark hat sechs Sanierungsvarianten vorgeschlagen.

 

1a. Instandsetzung des Belages mit Bongossi-Bohlen, Angleichen der Vorfelder, Herstellung

      zusätzlicher Handläufe und Teilerneuerung des Korrosionsschutzes

Gesamtkosten: 98.200,00 € (s. Anlage 2 und 4)

 

2a. Instandsetzung des Belages mit Gitterrosten, Angleichen der Vorfelder, Herstellung

      zusätzlicher Handläufe und Teilerneuerung des Korrosionsschutzes

Gesamtkosten: 84.500,00 € (s. Anlage 3 und 4)

 

3a. Instandsetzung des Belages mit Kunststoffbohlen, Angleichen der Vorfelder, Herstellung

      zusätzlicher Handläufe und Teilerneuerung des Korrosionsschutzes

Gesamtkosten: 137.700,00 € (s. Anlage 3 und 4)

 

1b. Instandsetzung des Belages mit Bongossi-Bohlen, Angleichen der Vorfelder, Herstellung

      zusätzlicher Handläufe und Vollerneuerung des Korrosionsschutzes

Gesamtkosten: 216.400,00 € (s. Anlage 2 und 4)

 

2b. Instandsetzung des Belages mit Gitterrosten, Angleichen der Vorfelder, Herstellung 

      zusätzlicher Handläufe und Vollerneuerung des Korrosionsschutzes

Gesamtkosten: 203.000,00 € (s. Anlage 3 und 4)

 

3b. Instandsetzung des Belages mit Kunststoffbohlen, Angleichen der Vorfelder, Herstellung

      zusätzlicher Handläufe und Vollerneuerung des Korrosionsschutzes

Gesamtkosten: 255.200,00 € (s. Anlage 3 und 4)

 

Die Verwaltung schlägt die Sanierung nach Variante 1b vor.

 

Für die Umsetzung dieser Sanierungsmaßnahme müssen für das Haushaltsjahr 2014 investive Haushaltsmittel in Höhe von 216.000,00 € bereitgestellt werden.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Bei der Realisierung der Maßnahme entstehen Auszahlungen in Höhe von ca. 216.000,00 €. Die erforderlichen Haushaltsmittel müssen für das Jahr 2014 im Finanzhaushalt bereitgestellt werden.

Für unterlassene Instandhaltungen wurde Ende 2012 eine Sonderabschreibung in Höhe von 216.000,00 € vorgenommen. Dadurch reduzierten sich die Abschreibungen für die Restnutzungsdauer. Durch die Nachholung der Instandsetzung und die damit verbundene Zuschreibung bei den Brücken, befinden sich die Abschreibungen nach der Maßnahme auf dem Niveau, wie vor der Sonderabschreibung. D. h. zum Zeitpunkt 01.01.2010 hatten die Brücken noch eine Restnutzung von 62 Jahren und einen Restwert von 147.026,00 €. Somit sind bei einer Restnutzungsdauer von 62 Jahren für die Investition über diesen Zeitraum im Ergebnishaushalt Aufwendungen für die Abschreibung in Höhe von 2.371,39 € vorzusehen.

 

Für jährliche Unterhaltungsaufwendungen sind im Ergebnishaushalt 500,00 € einzuplanen.

 

 


Anlage/n:

Anlage 1

Anlage 2

Anlage 3

Anlage 4

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 (247 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 (227 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 (237 KB)      
Anlage 4 4 Anlage 4 (294 KB)      
Stammbaum:
MEI/2013/146   Sanierung der Fußgängerbrücken über die Oker und den Okermühlengraben in Meinersen zwischen dem Rathaus und der Kirche   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
MEI/2013/146-01   Sanierung der Fußgängerbrücken über die Oker und den Okermühlengraben in Meinersen zwischen dem Rathaus und der St. Georg Kirche   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
MEI/2013/146-02   Sanierung der Fußgängerbrücken über die Oker und den Okermühlengraben in Meinersen zwischen dem Rathaus und der St. Georg-Kirche; hier: Ortstermin und mögliche Sanierungsmaßnahmen   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
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