Vorlage - SGM/2013/301-01  

Betreff: Grundstücksübertragung für den Neubau einer Kindertagesstätte in der Gemeinde Hillerse
Status:öffentlich  
Aktenzeichen:10-51 13 27-Poe.Bezüglich:
SGM/2013/301
Beratungsfolge:
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
16.12.2013 
11. Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     

Beschlussvorschlag:

 

Der Neubau der Kindertagesstätte in der Gemeinde Hillerse mit einer Krippen- und drei Kindergartengruppen wird auf dem Flurstück 38/6 der Flur 7, Gemarkung Hillerse realisiert.

 

Aus diesem Grund wird eine noch zu vermessende Teilfläche von ca.  2.400 m² des Flurstückes 38/6 der Flur 7, Gemarkung Hillerse von der Gemeinde Hillerse zum eingetragenen Buchwert in Höhe von ca. 21.500,- € auf die Samtgemeinde Meinersen übertragen.

 

Die Beseitigung der Asphaltfläche der alten Tennisplätze wird vor dem Verkauf von der Gemeinde veranlasst oder die Kosten dieser Beseitigung werden mit dem Kaufpreis verrechnet.

 


Sachverhalt:

 

Der Jugendausschuss hat in seiner Sitzung vom 31.10.2013 den Neubau der Kindertagessstätte in der Gemeinde Hillerse empfohlen.

 

Für die Realisierung dieses Projektes bietet sich aus fachlicher Sicht das o. g. Flurstück an. Die unmittelbare Nähe zur örtlichen Grundschule lässt eine noch engere Kooperation zwischen den Institutionen zu.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

1.              Nach dem Grundsatzbeschluss über das Verfahren bei Grundstücksübertragungen zwischen den Gemeinden und der Samtgemeinde Meinersen ist der in der Anlagenbuchhaltung eingestellte Buchwert anzunehmen. Dieser beträgt 21.500,- €.

 

In dieser Höhe erfolgt eine Auszahlung im Finanzhaushalt. Im Gegenzug erhöht sich um den gleichen Wert das Grundvermögen der Samtgemeinde Meinersen in der Bilanz.


2.              Neben der Zahlung des eingetragenen Buchwertes ergeben sich für die Samtgemeinde Meinersen noch folgende Aufwendungen:

 

              -              Grunderwerbsteuer, 4,5 %              967,50 €                           

              -              Vermessungskosten rd.              2.500,00 €             

              -              Übernahmekosten Katasteramt Gifhorn rd.              200,00 €

              -              Notar- und Gerichtskosten rd.                1.000,00 €

             

Insgesamt              4.667,50 €

 

3.              Im Samtgemeindehaushalt wurden für das Haushaltsjahr 2013 Mittel in ausreichender Höhe von 26.200,- € bereitgestellt.

 

4.              Sollte sich bei der Vermessung der Teilfläche des Flurstückes 38/6 eine Mehr- bzw. Minderfläche ergeben, wird diese mit 8,95 €/m² ausgeglichen.

 

 


Anlage/n:

keine

Stammbaum:
SGM/2013/301   Neubau einer Kindertagesstätte mit Krippe in Hillerse   Fachbereich 10 - Zentrale Dienste   Beschlussvorlage
SGM/2013/301-01   Grundstücksübertragung für den Neubau einer Kindertagesstätte in der Gemeinde Hillerse   Fachbereich 10 - Zentrale Dienste   Beschlussvorlage
SGM/2013/301-02   Neubau einer Kindertagesstätte mit Krippe in Hillerse; hier: a) Grundstücksübertragung und b) Planungsauftrag   Fachbereich 10 - Zentrale Dienste   Beschlussvorlage
SGM/2013/301-04   Neubau einer Kindertagesstätte mit Krippe in Hillerse; hier: Vorstellung der Planungsdetails   Fachbereich 10 - Zentrale Dienste   Beschlussvorlage
SGM/2013/301-08   Neubau einer Kindertagesstätte mit Krippe in Hillerse; hier: Farbkonzept   Fachbereich 10 - Zentrale Dienste   Beschlussvorlage
SGM/2013/301-11   Neubau einer Kindertagesstätte mit Krippe in Hillerse; hier: Mehrkosten   Fachbereich 10 - Zentrale Dienste   Beschlussvorlage
SGM/2013/301-13   Neubau einer Kindertagesstätte mit Krippe in Hillerse; hier: Überplanmäßige Ausgabe   Fachbereich 10 - Zentrale Dienste   Beschlussvorlage
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