Vorlage - HIL/2012/077-01  

Betreff: Neuherstellung der Straße "Ackernstraße" im Gemeindeteil Hillerse
Status:öffentlich  
Aktenzeichen:66-12-20/2Bezüglich:
HIL/2012/077
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Hillerse Vorberatung
Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss der Gemeinde Hillerse Vorberatung
19.11.2013 
8. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses der Gemeinde Hillerse ungeändert beschlossen     
Gemeinderat Hillerse Entscheidung
18.12.2013 
14. Sitzung des Rates der Gemeinde Hillerse ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Anlage1Straßenansicht  
Anlage2Querschnitt  

Beschlussvorschlag:

 

 

  1. Die „Ackernstraße“ im Gemeindeteil Hillerse wird im Haushaltsjahr 2014 neu hergestellt (Fahrbahn in grauem Betonrechteckpflaster, Entwässerungsrinne mit Straßeneinläufen, Verlegung eines fünfadrigen Erdkabel und Umschluss an die vorhandenen Masten, ein zusätzlicher Lampenmast mit LED-Kopf zwischen der „Bergstraße“ und der „Rolfsbütteler Straße“, Umrüstung der vorhandenen Straßenbeleuchtung auf LED-Technik).

 

Im Haushalt für das Haushaltsjahr 2014 ist der Mittelansatz auf 325.000,00 € festzusetzen.

 

  1. Es werden bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung durchgeführt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Antrag auf Kostenbeteiligung an den Landkreis Gifhorn für den Einmündungsbereich „Rolfsbütteler Straße“ zu stellen.

 

  1. Das Planungsbüro Andree Kepper, 38518 Gifhorn, wird im Rahmen eines entsprechenden Ingenieurvertrages mit der Maßnahme (Leistungsphasen 3 – 9) beauftragt.

 

 


Sachverhalt:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

Die Haushaltsplanung 2014 sieht den Neubau der „Ackernstraße“ (s. Anlage 1 und 2) im Gemeindeteil Hillerse vor. Hintergrund ist, dass die Straße den heutigen Verkehrsverhältnissen nicht mehr standhält. Die Risse, die sich durch die komplette Asphaltbefestigung ziehen, haben zu Plattenbildung geführt, so dass in den nächsten fünf Jahren in Teilbereichen mit der Auflösung der Asphaltbefestigung zu rechnen ist (Schlaglochbildung).

 

 

 

 

 

Die Baumaßnahme beginnt an der Einmündung „Rolfsbütteler Straße“ und endet kurz vor der Einmündung „Kastanienweg“. Die Strecke ist ca. 285 m lang.

 

Laut Bodengutachten besitzt der Unterbau (Sand) nicht die erforderliche Tragfähigkeit. Die Gehwege und die vorhandenen 5 Lampenmaste bleiben erhalten. Es wird die Fahrbahn in grauem Betonrechteckpflaster, beidseitig eine zweireihige Entwässerungsrinne mit Straßeneinläufen, ein zusätzlicher Lampenmast mit LED-Kopf zwischen der Bergstraße und der Rolfsbütteler Straße neu hergestellt. Zusätzlich wird ein neues fünfadriges Erdkabel verlegt und an die vorhandenen Lampenmaste angeschlossen. Die vorhandenen Lampenköpfe werden durch Lampenköpfe mit LED-Technik ausgetauscht. Hierbei würden Kosten in Höhe von insgesamt ca. 205.000 € entstehen (einschl. Ing.-Honorar und Vermessung).

 

Bauliche Veränderungen zur Umsetzung einer Verkehrsberuhigung würden zusätzliche Kosten in Höhe bis zu 5.000,00 € verursachen.

 

Der Wasserverband Gifhorn wird die Regenwasserkanalisation neu ordnen und gegebenenfalls die Hausanschlüsse bei Bedarf sanieren. Hierfür entstehen Kosten für die Gemeinde von ca. 115.000,00 €. Die LSW wird unabhängig von den Straßenbauarbeiten eine neue Gasleitung im westlichen Gehweg von der „Rolfsbütteler Straße“ bis zum „Mittelweg“ in geschlossener Bauweise verlegen. Hier werden nur Kopflöcher für die Hausanschlüsse hergestellt. Vom „Mittelweg“ bis zum „Sandweg“ wird die Gasleitung im offenen Graben verlegt. Durch eine Beteiligung des Wasserverbandes werden ca. 20.000,00 € für die Oberflächenwiederherstellung eingespart.

 

Die „Ackernstraße“ ist einzustufen als öffentliche Einrichtung mit starkem innerörtlichem Verkehr. Nach der Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Hillerse entfallen auf die Anlieger Beiträge in Höhe von ca. 123.250,00 €.

 

Da die Vorplanung (Leistungsphasen 1 und 2) bereits durch das Büro Kepper erfolgt ist, empfiehlt die Verwaltung, für die ingenieurtechnischen Leistungen (Leistungsphasen 3 - 9) das Ingenieurbüro Andree Kepper zu beauftragen. Bei zurückliegenden baulichen Maßnahmen hat das Ing.-Büro Fachkompetenz, Leistungsfähigkeit und Verhandlungsgeschick gezeigt.

 

Im Rahmen des Haushaltsplanes für das Jahr 2013 wurde eine Verpflichtungsermächtigung über 450.000,00 € für das Jahr 2014 aufgenommen. Somit stehen für die Baumaßnahme und deren Umsetzung im Jahr 2014 ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung, vorbehaltlich dessen, dass im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2014 auch ein entsprechender Ansatz im Haushaltsjahr 2014 selbst verbleibt. Die ermittelten Kosten für die Planungsleistungen einschl. Vermessung (34.000 €), die Baukosten (176.000 €) und die anteiligen Kosten für den Regenwasserkanal (115.000 €) belaufen sich auf ca. 325.000,00 €.

Für die Vermessung und die Planung der Leistungsphasen 1 und 2 sind bereits Kosten in Höhe von ca. 15.000,00 € angefallen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Bei der Realisierung der Maßnahme entstehen Auszahlungen in Höhe von ca. 325.000 € und Einzahlungen in Form von Anliegerbeiträgen in Höhe von ca. 123.250,00 €.

 

Bei einer Nutzungsdauer von 25 Jahren für die Investition sind über diesen Zeitraum im Ergebnishaushalt Aufwendungen für die Abschreibung in Höhe von 13.000,00 € und Sonderpostenauflösungserträge in Höhe von 4.930,00 € vorzusehen, sodass eine jährliche Ergebnisbelastung in Höhe von 8.070,00 € verbleibt.

 

 

 

Für jährliche Unterhaltungsaufwendungen sind im Ergebnishaushalt 1.000,00 € einzuplanen.

 

 


Anlage/n:

Anlage 1 – Straßenansicht

Anlage 2 – Querschnitt

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage1Straßenansicht (161 KB)      
Anlage 2 2 Anlage2Querschnitt (114 KB)      
Stammbaum:
HIL/2012/077   Neuherstellung der Straße "Ackernstraße" im Gemeindeteil Hillerse   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
HIL/2012/077-01   Neuherstellung der Straße "Ackernstraße" im Gemeindeteil Hillerse   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
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