Vorlage - HIL/2013/135
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Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeinde Hillerse beschließt aufgrund der §§ 1 (3) und 2 (1) BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf dem Sohrenkampe“, 1. Änderung, Gemeindeteil Hillerse. Der Plan soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) aufgestellt werden.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte nach dem BauGB einzuleiten.
Sachverhalt:
Im Hinblick auf den Kindertagesstätten- und Krippenneubau in Hillerse wird es notwendig, den Bebauungsplan „Auf dem Sohrenkampe“ entsprechend zu ändern und mit einer Zweckbestimmung zu versehen. Damit schnellstmöglich der Neubau realisiert werden kann, müssen die notwendigen Verfahrensschritte zur Änderung der verbindlichen Bauleitplanung verwaltungsseitig eingeleitet werden. Die Planänderung kann im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt werden, da die Voraussetzungen für einen Bebauungsplan der Innenentwicklung vorliegen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Bauleitplanung entstehen einmalige Aufwendungen in Höhe von 5.000,00 € im Ergebnishaushalt und Auszahlungen im Finanzhaushalt.
Anlage/n:
Keine.
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