Vorlage - SGM/2012/169-01
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Beschlussvorschlag:
Unter der Voraussetzung, dass weder der Schulbetrieb beeinträchtigt wird noch eine Schädigung vorhandener Bausubstanz zu erwarten ist, wird der Aufstellung eines zweiten Blockheizkraftwerk-Containers auf dem Schulgelände zugestimmt.
Sachverhalt:
Die BHR Bioenergie Müden (Aller) GmbH & Co. KG hat die Erteilung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Blockheizkraftwerk-Containern nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) beantragt. Aus dem beigefügten Lageplan ist ersichtlich, dass beide Blockheizkraftwerk-Container westlich des Lehrschwimmbeckens errichtet werden sollen.
Mit Beschluss vom 28.06.2012 (Vorlage Nr. SGM/2012/169) hat der Samtgemeinderat der Errichtung eines Blockheizkraftwerk-Containers südlich der Turnhalle der Grundschule zugestimmt. Bei baurechtlichen Vorgaben gilt diese Zustimmung auch bei einem alternativen Standort auf dem Schulgrundstück.
Die ebenfalls genehmigte Errichtung eines Richtfunkmastes in unmittelbarer Nähe der Blockheizkraftwerk-Container ergibt keine Berührungspunkte.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Anlage/n:
Auszug Lageplan
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | AnlageBHKWSchuleMüden (292 KB) |
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