Vorlage - MUE/2013/197
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Beschlussvorschlag:
Das im Dezember 2006 beschlossene Entwicklungskonzept der Gemeinde ist weiterhin und unverändert Orientierungshilfe bei der Ausweisung zukünftiger gewerblicher Bauflächen und Flächen für die Wohnbebauung.
Sachverhalt:
In der Vorbereitung zum aktuellen Verfahren zur „Weiterentwicklung der Winden-ergienutzung“ wurde der ZGB gebeten, die Potentialflächen für die gewerbliche und wohnbauliche Entwicklung der Mitgliedsgemeinden zu berücksichtigen.
Diese Flächen wurden im Jahre 2006 von den Gemeinden erarbeitet und in Abstimmung mit ihnen per Beschluss vom 13.12.2006 im Entwicklungskonzept der Samtgemeinde festgeschrieben.
Mit dem Hinweis, dass das Konzept inzwischen 7 Jahre alt sei, ohne daraus nennenswert Flächen einer baulichen Nutzung zugeführt zu haben, wird der Forderung nicht entsprochen. Demzufolge bemisst sich der Abstand der Windenergieflächen zur Wohnnutzung nicht von der zukünftigen, sondern von der derzeitigen Ortsrandlage, der realen Bebauung der Grundstücke. Diese Verfahrensweise ist nicht hinnehmbar.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlage/n:
Entwicklungskonzept Müden
Entwicklungskonzept Flettmar
Entwicklungskonzept Gerstenbüttel
Entwicklungskonzept Ettenbüttel-Gilde
Entwicklungskonzept Hahnenhorn
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 06_Entw_Müden (955 KB) | ||||
2 | 07_Entw_Flettmar (451 KB) | ||||
3 | 08_Entw_Gerstenbüttel (467 KB) | ||||
4 | 09_Entw_Ettenbüttel-Gilde (488 KB) | ||||
5 | 10_Entw_Hahnenhorn (261 KB) |