Vorlage - MEI/2013/174  

Betreff: Weiterentwicklung der Windenergienutzung - Stellungnahme - der Gemeinde Meinersen
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:60 - Be.
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
Gemeinderat Meinersen Entscheidung
17.12.2013 
13. Sitzung des Rates der Gemeinde Meinersen ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Karte_Mögliches Vorrang- bzw. Eignungsgebiet Seershausen  

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde Meinersen gibt gegenüber dem Zweckverband Großraum Braunschweig (ZGB) folgende Stellungnahme ab:

 

In der Gemeinde übernimmt der Gemeindeteil Meinersen die Funktion des Grundzentrums, insofern ist eine Daseinsvorsorge über den Bedarf der Eigenentwicklung hinaus zu gewährleisten.

 

Der Gemeindeteil Seershausen befindet sich westlich der Oker, die mit ihren Uferbereichen als Natura 2000-Gebiet, als Vorranggebiet für den Hochwasserschutz und für Natur und Landschaft festgelegt ist. Sie schließt die Siedlungsentwicklung des Gemeindeteils in Richtung Osten aus. Im Süden der Ortslage ist die Siedlungsentwicklung am Wald ebenfalls an ihre Grenzen gestoßen, durch die Errichtung einer Biogasanlage im Norden von Seershausen kommen für eine zukünftige bauliche Entwicklung nur Flächen im Westen in Frage. Dies sieht das Entwicklungskonzept der Gemeinde vor, konkretisiert durch die Aufnahme zweier kleinerer Teilflächen in die 35. Änderung des Flächennutzungsplanes.

 

Nach den Vorgaben des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) besteht ein Bedarf von rd. 56 Wohneinheiten im Rahmen der Eigenentwicklung für die nächsten 10 Jahre, daraus resultiert eine Baulandfläche in der Größe von rd. 5,6 ha.

 

Im vorliegenden Entwurf der 1. Änderung des RROP hält das geplante Vorranggebiet den geforderten Abstand von 1.000 m zu vorgesehenen Bauflächen nicht ein. Vor diesem Hintergrund wird der ZGB aufgefordert, das Vorranggebiet für Windenergie erst in einem Abstand von 1.000 m, bezogen auf die im Entwicklungskonzept vorgenommene Darstellung, festzulegen. Nur so kann eine Konfliktsituation zwischen der künftigen Wohnnutzung und der Windenergienutzung vermieden werden.

 


Sachverhalt:

 

Es liegt das wirksame Regionale Raumordnungsprogramm 2008 (RROP) für den Großraum Braunschweig vor, das nunmehr mit der 1. Änderung bezüglich der Windenergienutzung fortgeschrieben werden soll. Der Vorentwurf befindet sich im förmlichen Beteiligungsverfahren. Als betroffene Gebietskörperschaften nehmen die Samtgemeinde Meinersen und ihre Mitgliedsgemeinden Meinersen, Müden (Aller), Leiferde und Hillerse dazu Stellung.

 

 

 

Bereits bei der Aufstellung des RROP 2008 hatte die Samtgemeinde Meinersen dem Zweckverband ihr Entwicklungskonzept zur Kenntnisnahme übergeben. Dieses am 11.12.2006 beschlossene Entwicklungskonzept ist zwischenzeitlich überprüft und mit aktuellen Beschlüssen der Samtgemeinde Meinersen und der Mitgliedsgemeinden bestätigt worden.

 

Der Zweckverband wurde ausdrücklich gebeten und aufgefordert, dieses Entwicklungskonzept weiterhin zu beachten und zu berücksichtigen.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

 


Anlage/n:

Karte: Mögliches Vorrang- bzw. Eignungsgebiet Meinersen (OT Seershausen)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Karte_Mögliches Vorrang- bzw. Eignungsgebiet Seershausen (387 KB)      
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