Vorlage - MUE/2013/198
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Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeinde Müden (Aller) gibt gegenüber dem Zweckverband Braunschweig (ZGB) folgende Stellungnahme ab:
Die Gemeinde übernimmt neben der Gemeinde Meinersen als Grundzentrum grundzentrale Teilfunktionen, u.a. mit der Folge, dass eine Baulandausweisung über den Bedarf der Eigenentwicklung hinaus zu gewährleisten ist.
Die natürlichen Gegebenheiten und die Ausweisung der Aller mit ihren Uferbereichen als Natura 2000 Gebiet, als Vorranggebiet für den Hochwasserschutz und für Natur und Landschaft schließen eine Siedlungsentwicklung im Süden aus.
Im Osten grenzt die Ortslage an Waldflächen an, so dass sich die weitere Entwicklung in diese Richtung verbietet.
Es verbleibt somit nur die Option, den Ort nach Norden zu erweitern, wie es das Entwicklungskonzept vorsieht und auch als Planungsabsicht der Gemeinde in der 35. Änderung des Flächennutzungsplans konkretisiert wird.
Dem Konzept folgend, ist im Nordwesten die gewerbliche Entwicklung, im Norden und Nordosten die Wohnbauflächenentwicklung vorgesehen, abgestimmt auf die vorhandenen Biogasanlage und die geplante Verlagerung der Sportanlagen nördlich des Festplatzes und der Sporthalle.
2. Der Rat der Gemeinde Müden (Aller) lehnt aus den oben genannten Gründen das Vorranggebiet Müden 01 ab. In einer durchgeführten Bürgerbefragung haben sich die Bürgerinnen und Bürger gegen die Errichtung von Windenergieanlagen im Gebiet der Gemeinde Müden (Aller) entschieden. Vor diesem Hintergrund wird der Zweckverband Großraum Braunschweig aufgefordert, vom Vorrangstandort in Müden (Aller) Abstand zu nehmen.
Sachverhalt:
Es liegt das wirksame Regionale Raumordnungsprogramm 2008 (RROP) für den Großraum Braunschweig vor, das nunmehr mit der 1. Änderung bezüglich der Windenergienutzung fortgeschrieben werden soll. Der Vorentwurf befindet sich im förmlichen Beteiligungsverfahren. Als betroffene Gebietskörperschaften nehmen die Samtgemeinde Meinersen und ihre Mitgliedsgemeinden Meinersen, Müden (Aller), Leiferde und Hillerse dazu Stellung.
Bereits bei der Aufstellung des RROP 2008 hatte die Samtgemeinde Meinersen dem Zweckverband ihr Entwicklungskonzept zur Kenntnisnahme übergeben. Dieses am 11.12.2006 beschlossene Entwicklungskonzept ist zwischenzeitlich überprüft und mit aktuellen Beschlüssen der Samtgemeinde Meinersen und der Mitgliedsgemeinden bestätigt worden.
Der Zweckverband wurde ausdrücklich gebeten und aufgefordert, dieses Entwicklungskonzept weiterhin zu beachten und zu berücksichtigen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlage/n:
Karte: Mögliches Vorrang- bzw. Eignungsgebiet Müden (Aller)
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Karte_Mögliches Vorrang- bzw. Eignungsgebiet Müden (407 KB) |