Vorlage - SGM/2011/030-02
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Sachverhalt:
Die bisherige Gesamtelternratsvorsitzende Kathryn Brandes ist aus ihrem Amt ausgeschieden. Sie war in ihrer Funktion beratendes Mitglied im Jugendausschuss.
Das nachfolgende beratende Mitglied im Jugendausschuss wird am 11. Dezember 2013 im Gesamtelternrat benannt.
Das gemäß § 71 Abs. 7 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes nicht dem Samtgemeinderat angehörige Mitglieder des Jugendausschusses
Kathrin Lüdtke, Volkse, Okerstraße 2, 38543 Hillerse | (Gesamtelternratsvorsitzende) |
ist gemäß § 43 NKomVG auf die ihm nach den §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten hinzuweisen. Die Verpflichtung und Belehrung ist vom Samtgemeindebürgermeister per Handschlag vorzunehmen und erstreckt sich auf nachstehende Pflichten:
a) Amtsverschwiegenheit (§ 40 NKomVG)
b) Beachtung des Mitwirkungsverbotes (§ 41 NKomVG)
c) Beachtung des Vertretungsverbotes (§ 42 NKomVG)
Der Hinweis ist aktenkundig zu machen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlage/n:
Rechtsgrundlage
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage_Pflichtenbelehrung BV (38 KB) |
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