Vorlage - SGM/2011/030-02  

Betreff: Pflichtenbelehrung der Bürgervertreter;
hier: Jugendausschuss
Status:öffentlich  
Aktenzeichen:30 - 10 25 35 - HaBezüglich:
SGM/2011/030
Beratungsfolge:
Samtgemeinderat Meinersen Anhörung
16.12.2013 
11. Sitzung des Samtgemeinderates zur Kenntnis genommen     
Anlagen:
Anlage_Pflichtenbelehrung BV  

Sachverhalt:

 

Die bisherige Gesamtelternratsvorsitzende Kathryn Brandes ist aus ihrem Amt ausgeschieden. Sie war in ihrer Funktion beratendes Mitglied im Jugendausschuss.

 

Das nachfolgende beratende Mitglied im Jugendausschuss wird am 11. Dezember 2013 im Gesamtelternrat benannt.

 

Das gemäß § 71 Abs. 7 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes nicht dem Samtgemeinderat angehörige Mitglieder des Jugendausschusses

 

Kathrin Lüdtke, Volkse, Okerstraße 2, 38543 Hillerse

(Gesamtelternratsvorsitzende)

 

ist gemäß § 43 NKomVG auf die ihm nach den §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten hinzuweisen. Die Verpflichtung und Belehrung ist vom Samtgemeindebürgermeister per Handschlag vorzunehmen und erstreckt sich auf nachstehende Pflichten:

 

a) Amtsverschwiegenheit (§ 40 NKomVG)

b) Beachtung des Mitwirkungsverbotes (§ 41 NKomVG)

c) Beachtung des Vertretungsverbotes (§ 42 NKomVG)

 

Der Hinweis ist aktenkundig zu machen.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN


Finanzielle Auswirkungen:

Keine


Anlage/n:

Rechtsgrundlage

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage_Pflichtenbelehrung BV (38 KB)      
Stammbaum:
SGM/2011/030   Pflichtenbelehrung der Bürgervertreter; hier: Jugendausschuss   Fachbereich 10 - Zentrale Dienste   Mitteilungsvorlage
SGM/2011/030-01   Pflichtenbelehrung der Bürgervertreter; hier: Jugendausschuss   Fachbereich 10 - Zentrale Dienste   Mitteilungsvorlage
SGM/2011/030-02   Pflichtenbelehrung der Bürgervertreter; hier: Jugendausschuss   Fachbereich 30 - Ordnung   Mitteilungsvorlage
SGM/2011/030-03   Pflichtenbelehrung der Bürgervertreter; hier: Jugendausschuss   Fachbereich 30 - Ordnung   Mitteilungsvorlage
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