Vorlage - HIL/2014/178  

Betreff: Sanierung des Flachdaches des Sportheimes in Hillerse
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30 - 52 21 10 - Ha
Beratungsfolge:
Kultur-, Sport- und Sozialausschuss der Gemeinde Hillerse Vorberatung
11.11.2014 
12. Sitzung des Kultur-, Sport- und Sozialausschusses der Gemeinde Hillerse geändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Hillerse Vorberatung
Gemeinderat Hillerse Entscheidung
09.12.2014 
21. Sitzung des Rates der Gemeinde Hillerse geändert beschlossen     

Beschlussvorschlag:

 

Der TSV Hillerse erhält einen Bauunterhaltungskostenzuschuss zweckgebunden für die Dachrandsanierung in Höhe von 6.000,00 €. Die Haushaltsmittel werden im Haushalt 2015 bereitgestellt.

 

Weiterhin ist aufgrund des Alters des Gebäudes ein jährlicher pauschaler Haushaltsansatz für Bauunterhaltungsmaßnahmen am Sportheim Hillerse in Höhe von 2.000,00 EUR festzusetzen.  

 

 


Sachverhalt:

 

Ende 2013 teilte der Turn- und Sportverein Hillerse (TSV) bereits mit, dass das Flachdach des Sportheimes Hillerse nach ca. 30 Jahren einer Sanierung bedarf. Dieses ist insbesondere im Bereich der Küche als auch über den Umkleiden undicht. 

 

Mitte des Jahres wurde von einer Fachfirma festgestellt, dass die Randbereiche des Flachdaches auf dem Sportheim in Hillerse sich in Teilbereichen von der Schweißbahn lösen. Die Schweißbahn (Fläche) ist jedoch in großen Teilen noch in Ordnung, sodass es nicht erforderlich ist die komplette Dachfläche zu erneuern, sondern nur der Anschluss des Flachdaches zum aufgehenden Gebäude saniert werden müsste. 

 

Nach einem Angebot würden für eine solche Dachrandsanierung Kosten von rd. 6.000,00 EUR anfallen.

 

Nach § 4 Abs. 2 des Nutzungsvertrages zwischen der Gemeinde Hillerse und dem Sportverein obliegen Instandhaltungs-/Sanierungsmaßnahmen (z.B. Fenster, Türen, Tore, Heizung, Dach, Stützmauern) zur Erhaltung der Bausubstanz der Gemeinde und werden vom Verein mit den üblichen Anträgen an die Gemeinde und Landkreis geregelt. Kleinstreparaturen bis zu 200,00 EUR trägt der TSV.

 

Eine Förderung dieser Maßnahme durch den Kreissportbund (KSB) ist ausgeschlossen, da diese eine Eigenbeteiligung seitens des Sportvereines voraussetzt. Diese ist jedoch aufgrund obiger Klausel nicht gegeben bzw. auch nicht erforderlich, da Kostenträger gemäß Nutzungsvertrag eindeutig die Gemeinde Hillerse ist.

 

Nach Mitteilung des Vereines ist die Dichtigkeit des Flachdaches vorübergehend gegeben, sodass eine Sanierung im nächsten Jahr erfolgen kann und der Haushalt nicht durch überplanmäßige Aufwendungen belastet wird. 

 

Bisher gab es im Haushalt der Gemeinde Hillerse keinen Haushaltsansatz für erforderliche Bauunterhaltungsmaßnahmen am Gebäude des Sportheimes Hillerse, sodass ein Grundansatz  für das Folgejahr mit aufgenommen werden sollte.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel werden im Haushaltsentwurf 2015 berücksichtigt.

 

 


Anlage/n:

Keine

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