Vorlage - LEI/2014/170  

Betreff: Bebauungsplan "Neuer Marktplatz I", Gemeindeteil Leiferde;
hier: Auslegungsbeschluss
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:61-26-01/20
Beratungsfolge:
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Leiferde Vorberatung
09.09.2014 
12. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Leiferde geändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Leiferde Entscheidung
Anlagen:
NeuerMarktplatzIZusammenst§4(1)  
NeuerMarktplatzIPlanentwurfAuslegungsbeschluss  
NeuerMarktplatzIPLZSeite1Auslegbeschluss  
NeuerMarktplatzIPLZSeite2Auslegbeschluss  
NeuerMarktplatzITextlFest1Auslegbeschluss  
NeuerMarktplatzITextlFest2Auslegbeschluss  
NeuerMarktplatzIÖBVAuslegbeschluss  
NeuerMarktplatzIBegründungAuslegbeschluss  

Beschlussvorschlag:

 

 

a)              Dem Entwurf des Bebauungsplanes „Neuer Marktplatz I“ und der  Begründung mit Umweltbericht gemäß § 2a BauGB sowie der Örtlichen Bauvorschrift und ihrer Begründung wird zugestimmt.

 

b)              Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB wird beschlossen.

 

c)              Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB sind gleichzeitig zu beteiligen (zusammengefasstes Verfahren gemäß § 4 a (2) BauGB).

 

 


Sachverhalt:

 

 

Auf die Vorlage Nr. LEI/2011/048 wird verwiesen.

 

In der Zeit vom 21.07.2014 bis 18.08.2014 erfolgte die öffentliche Darlegung gemäß § 3 (1) BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gemäß § 4 (1) BauGB. Die Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit den entsprechenden Bemerkungen ist als Anlage beigefügt.

 

Zur Fortführung des Verfahrens sind die oben genannten Verfahrensschritte erforderlich.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass das in Auftrag gegebene Schallgutachten noch nicht vorliegt und insofern bisher nicht in den Entwurf eingehen konnte.

 

Neben dem Schallgutachten wird auch ein Baugrund- und Bodengutachten erforderlich,

um fundierte Aussagen zur Oberflächenentwässerung treffen zu können. Entsprechende Kostenangebote werden eingeholt und an den Investor weitergeleitet.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen, da in einem städtebaulichen Vertrag die Übernahme der Planungskosten durch den Investor geregelt ist.

 


Anlage/n:

Zusammenstellung Verfahren § 4 (1) BauGB

Bebauungsplanentwurf

Planzeichenerklärung

Textliche Festsetzungen/Örtliche Bauvorschrift

Begründung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 NeuerMarktplatzIZusammenst§4(1) (295 KB)      
Anlage 2 2 NeuerMarktplatzIPlanentwurfAuslegungsbeschluss (83 KB)      
Anlage 3 3 NeuerMarktplatzIPLZSeite1Auslegbeschluss (72 KB)      
Anlage 4 4 NeuerMarktplatzIPLZSeite2Auslegbeschluss (76 KB)      
Anlage 5 5 NeuerMarktplatzITextlFest1Auslegbeschluss (164 KB)      
Anlage 6 6 NeuerMarktplatzITextlFest2Auslegbeschluss (130 KB)      
Anlage 7 7 NeuerMarktplatzIÖBVAuslegbeschluss (146 KB)      
Anlage 8 8 NeuerMarktplatzIBegründungAuslegbeschluss (467 KB)      
Stammbaum:
LEI/2014/170   Bebauungsplan "Neuer Marktplatz I", Gemeindeteil Leiferde; hier: Auslegungsbeschluss   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
LEI/2014/170-01   Bebauungsplan "Neuer Marktplatz I", Gemeindeteil Leiferde; - Satzungsbeschluss -   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
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