Vorlage - MEI/2014/239  

Betreff: Haushaltssicherungskonzept 2015
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Haushaltsausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
22.10.2014 
10. Sitzung des Haushaltsausschusses der Gemeinde Meinersen ungeändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
Gemeinderat Meinersen Entscheidung
09.12.2014 
18. Sitzung des Rates der Gemeinde Meinersen zurückgezogen     

Beschlussvorschlag:

 

Dem Haushaltsausschuss wird die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes zur Beratung empfohlen

 


Sachverhalt:

 

 

Gemäß § 110 Absatz 6 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) ist ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, wenn der Haushaltsausgleich nicht erreicht werden kann. Darin ist festzulegen, innerhalb welchen Zeitraums der Haushaltsausgleich erreicht, wie der ausgewiesene Fehlbetrag abgebaut und wie das Entstehen eines neuen Fehlbetrages in künftigen Jahren vermieden werden soll. Das Haushaltssicherungskonzept ist spätestens mit der Haushaltssatzung zu beschließen und der Kommunalaufsichtsbehörde mit der Haushaltssatzung vorzulegen.

 

Es wird erwartet, dass die Gemeinde Meinersen alle vertretbaren haushaltswirtschaftlichen Maßnahmen ergreift, um einen Haushaltsausgleich herbeizuführen.

 

Der Haushaltsplanentwurf 2015 der Gemeinde Meinersen weist folgenden Fehlbetrag aus:

 

Im ordentlichen Ergebnis des Gesamtergebnishaushaltes

-512.600,00

Im außerordentlichen Ergebnis des Gesamtergebnishaushaltes

0,00

 

 

Im Ergebnis des Gesamtfinanzhaushaltes

-512.600,00

 

Weiterhin wird im Haushaltsjahr 2014 im Ergebnishaushalt ein Fehlbetrag von 249.600,00 € ausgewiesen.

 

Der ausgewiesene Fehlbetrag im Gesamtergebnishaushalt beruht hauptsächlich auf einer Erhöhung der Samtgemeindeumlage.

 

Im Finanzhaushalt wird ein Fehlbetrag in Höhe von 59.800,00 € ausgewiesen. Darin enthalten ist bereits eine Kreditaufnahme für 2015 in Höhe von 1.041.500,00 €. Die ordentliche Tilgung kann nicht aus den Mitteln der laufenden Verwaltungstätigkeit bestritten werden.

Es ist daher dringend anzuraten, die Einzahlungen bei den laufenden Verwaltungstätigkeiten zu erhöhen.

 

Im vorgegebenen Planungszeitraum bis zum Haushaltsjahr 2018 sollen folgende Ziele erreicht werden:

  

- Vermeidung von Kreditaufnahmen

 

- Sicherstellung der Finanzierung von Investitionen

 

- Ausgleich des Ergebnishaushaltes

 

Die Übersicht des Gesamtergebnishaushaltes zeigt, dass bereits im Vorjahr kein Ausgleich erreicht werden konnte. Die formale Haushaltssicherung konnte nur abgewendet werden durch die Fiktion, dass der Haushalt als ausgeglichen gilt, wenn die Überschüsse der beiden folgenden Jahre den Fehlbetrag decken. Diese Alternative stellt sich nach dem vorliegenden Haushaltsentwurf nicht. Um die vorgegebenen Ziele erreichen zu können, sind daher alle sich bietenden Einsparungsmöglichkeiten auszuschöpfen. Nur unter diesen Voraussetzungen ist ein Haushaltsausgleich langfristig zu erreichen.

 

Bis zur 2. Lesung des Haushaltes sind konkrete Mehrerträge bzw. Minderaufwendungen zu beziffern und es ist ein Konzept aufzustellen für den Zeitraum, bis zu dem der Haushaltsausgleich zu erreichen ist. Zunächst sollen im Rahmen der Einbringung des Haushaltes die Maßnahmen ermittelt werden, die dann begleitend von der Verwaltung berechnet werden können, so dass es zu einem zahlenmäßig konkreten Konzept kommen kann.

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Mit den zu beschließenden Maßnahmen wird sich eine finanzielle Verbesserung für die Gemeinde ergeben, soweit die Umsetzung dieser Maßnahmen Erfolg zeigt.

 

 

 

 


Anlage/n:

keine

Nach oben springen