Vorlage - SGM/2014/399  

Betreff: Neufassung der Friedhofsgebührensatzung der Samtgemeinde Meinersen
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:60 - Mi
Beratungsfolge:
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
25.11.2014 
15. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses der Samtgemeinde Meinersen ungeändert beschlossen     
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
08.12.2014 
18. Sitzung des Samtgemeinderates geändert beschlossen     
Anlagen:
2 Friedhofsgebührensatzung der Samtgemeinde Meinersen - NEUFASSUNG (2)  
3 2013Darstellung Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung der SG Verbraucherpreis index  

Beschlussvorschlag:

a) Der Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung der Samtgemeinde Meinersen

     wird prozentual in Höhe der Verbraucherpreisindexsteigerung und zusätzlich um

     weitere  5 % angehoben. Diese Regelung soll für 3 Jahre gelten.

 

b) Die als Anlage beigefügte Neufassung zur Friedhofsgebührensatzung der

    Samtgemeinde Meinersen mit den entsprechenden Gebührensätzen wird beschlossen.

 

 


Sachverhalt:

Auf der Grundlage des Beschlusses des Samtgemeinderates vom 19.12.2011 - Beschlussvorlage Nr. 2011/020 – war der Gebührentarif der Friedhofsgebührensatzung der Samtgemeinde Meinersen jährlich bis zum Jahr 2014 um eine prozentuale Erhöhung der Verbraucherpreisindexsteigerung und um weitere 5 % anzupassen.

 

Es gilt zu entscheiden, wie zukünftig weiter verfahren werden soll. Es wird angeregt, wiederrum eine Entscheidung für einen Zeitraum für 3 Jahre zu treffen.

 

Der Gebührentarif für 2015 wurde abermals um die Verbraucherpreisindexsteigerung in Höhe von 0,8 % und um weitere 5 % angepasst. Demnach wurde eine Erhöhung der Gebühren um 5,8 % in den Gebührentarif entsprechend eingearbeitet. Die einzelnen Gebührensätze, welche auf volle Eurobeträge aufgerundet wurden, können aus der beigefügten Neufassung der Friedhofsgebührensatzung entnommen werden.

 

Aus Gründen der Rechtssicherheit ist es notwendig die im Gebührentarif ausgewiesene Gebühr für Grabmale detaillierter zu definieren. Darüber hinaus sollte zukünftig eine einheitliche Grabmalgebühr für die Grabmalgenehmigung sowie Grabmalkontrolle im Gebührentarif ausgewiesen werden, ausgenommen für liegende Grabmale/Grabkissen, da hier nur der Verwaltungsvorgang der Genehmigung anfällt. In Punkt 10. des Gebührentarifes ist eine entsprechende Änderung vorzunehmen.


 

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen Punkt 10. des Gebührentarifes wie folgt zu ändern:

 

10. Für die Genehmigung zur Errichtung von Grabmalen, Grabeinfassungen sowie laufende

      jährliche Kontrolle:   

 

- bei Reihengräbern                                           200,00 €

- bei Erbgräbern                                                 200,00 €

- bei Kindergräbern                                            200,00 €

- bei liegenden Grabmalen/Grabkissen               20,00 €.

 

Die einheitliche Grabmalgebühr  in Höhe von 200,00 € setzt sich zusammen aus 20,00 € für die Genehmigungsgebühr sowie 180,00 € Grabmalkontrollgebühr (=30 Jahre Nutzungsrecht x 6,00 € jährliche Grabmalkontrollgebühr).

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Durch die Anpassung des Gebührentarifes werden im kommenden Haushaltsjahr Mehrerträge erzielt. Die Höhe kann nicht genau beziffert werden, da diese abhängig von der Anzahl der Sterbefälle ist. Bei einem Durchschnittswert von 140 Sterbefällen im Jahr sind Mehrerträge in Höhe von ca. 5.000,00 EUR zu erwarten.

 

 


Anlage/n:

Neufassung Friedhofsgebührensatzung             

Darstellung Gebührentarif Erhöhung             

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2 Friedhofsgebührensatzung der Samtgemeinde Meinersen - NEUFASSUNG (2) (34 KB)      
Anlage 2 2 3 2013Darstellung Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung der SG Verbraucherpreis index (7 KB)      
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