Vorlage - SGM/2014/389-07  

Betreff: Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015
Status:öffentlich  
Aktenzeichen:20Bezüglich:
SGM/2014/389
Beratungsfolge:
Haushaltsausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
26.11.2014 
13. Sitzung des Haushaltsausschusses der Samtgemeinde Meinersen ungeändert beschlossen     
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
08.12.2014 
18. Sitzung des Samtgemeinderates geändert beschlossen     
Anlagen:

Beschlussvorschlag:

 

a)

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnishaushalt

 

           

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

 

 

 

1.1

der ordentlichen Erträge auf

16.874.400  

1.2

der ordentlichen Aufwendungen auf

17.514.300  

 

 

 

1.3

der außerordentlichen Erträge auf

0  

1.4

der außerordentlichen Aufwendungen auf

0  

 

 

 

2.

im Finanzhaushalt

 

 

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

 

 

 

2.1

der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

15.968.500  

2.2

der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

15.588.900  

 

 

 

2.3

der Einzahlungen für Investitionstätigkeit

82.500  

2.4

der Auszahlungen für Investitionstätigkeit

4.112.600  

 

 

 

2.5

der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit

4.030.100  

2.6

der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit

547.300  

 

 

 

 

festgesetzt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nachrichtlich: Gesamtbetrag

 

 

- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes

20.081.100  

 

- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes

20.248.800  

 

 

 

b)

 

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 4.030.100 € festgesetzt.

 

 

 

c)

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 200.000 € festgesetzt.

 

 

 

 

d)

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2015 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.600.000 € festgesetzt.

 

e)

Es wird eine Samtgemeindeumlage in Höhe von 6.573.700 € erhoben. Davon wird gemäß § 13 der Hauptsatzung die Hälfte nach der Einwohnerzahl erhoben. Für die andere Hälfte wird folgender Umlagesatz festgesetzt:

 

29,44 v. H. nach den Bemessungsgrundlagen der Kreisumlage.

 

 

 


Sachverhalt:

 

Der anliegenden Liste können die Veränderungen aus den Fachausschusssitzungen und der Vorschläge der Verwaltung entnommen werden.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

Notwendigkeit einer separaten Stellungnahme zur demographischen Entwicklung: JA/NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Siehe anliegende Veränderungsliste.

 

 


Anlage/n:

 

Gesamtübersicht Ergebnis- und Finanzhaushalt

Veränderungsliste

 

 

(Angefordertes Dokument nicht im Bestand)
Anlagen:  
  Nr. Name    
Stammbaum:
SGM/2014/389   Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015   Fachbereich 20 - Finanzen   Beschlussvorlage
SGM/2014/389-02   Beratung des Haushaltsplanentwurfs 2015 in den Fachausschüssen; hier: Feuerschutzausschuss   Fachbereich 30 - Ordnung   Beschlussvorlage
SGM/2014/389-03   Beratung des Haushaltsentwurfs 2015 in den Fachausschüssen; hier: Bau-, Planungs- und Umweltausschuss Bereich Schulen, Jugendtreffs, Rathaus, Waldbad - Gebäudemanagement   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
SGM/2014/389-04   Beratung des Haushaltsplanentwurfs 2015 in den Fachausschüssen; hier: Bau-, Planungs- und Umweltausschuss   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
SGM/2014/389-05   Beratung des Haushaltsplanentwurfs 2015 in den Fachausschüssen; hier: Jugendausschuss   Fachbereich 10 - Zentrale Dienste   Beschlussvorlage
SGM/2014/389-06   Beratung des Haushaltsplanentwurfs 2015 in den Fachausschüssen; hier: Schulausschuss   Fachbereich 10 - Zentrale Dienste   Beschlussvorlage
SGM/2014/389-07   Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015   Fachbereich 20 - Finanzen   Beschlussvorlage
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