Vorlage - HIL/2014/187-03
|
Beschlussvorschlag:
a) | Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird |
|
|
|
|
1. | im Ergebnishaushalt |
|
| mit dem jeweiligen Gesamtbetrag |
|
|
|
|
1.1 | der ordentlichen Erträge auf | 2.030.000 € |
1.2
| der ordentlichen Aufwendungen auf | 2.096.000 € |
1.3 | der außerordentlichen Erträge auf | 0 € |
1.4 | der außerordentlichen Aufwendungen auf | 0 € |
|
|
|
2. | im Finanzhaushalt |
|
| mit dem jeweiligen Gesamtbetrag |
|
|
|
|
2.1 | der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 2.348.600 € |
2.2 | der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 1.885.500 € |
|
|
|
2.3 | der Einzahlungen für Investitionstätigkeit | 205.600 € |
2.4 | der Auszahlungen für Investitionstätigkeit | 1.043.500 € |
|
|
|
2.5 | der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit | 429.000 € |
2.6 | der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit | 59.700 € |
festgesetzt.
| Nachrichtlich: Gesamtbetrag |
|
| - der Einzahlungen des Finanzhaushaltes | 2.983.200 € |
| - der Auszahlungen des Finanzhaushaltes | 2.988.700 € |
|
|
|
b) | Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 429.000 € festgesetzt. | |
|
|
|
c) | Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. | |
|
|
|
d) | Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2015 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 350.000 € festgesetzt.
| |
e) | Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2015 wie folgt festgesetzt: |
|
|
|
|
1. | Grundsteuer |
|
|
|
|
1.1 | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 420 v. H. |
1.2 | für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 420 v. H. |
|
|
|
2. | Gewerbesteuer | 380 v. H. |
|
|
|
f) | Es werden im Ergebnis- und Finanzhaushalt Budgets laut vorgelegter Budgetübersicht gebildet. |
|
Sachverhalt:
Der anliegenden Veränderungsliste können die Änderungen des Haushaltsplanes seit der Einbringung entnommen werden.
Der Ausgleich des im Ergebnishaushalt im Jahr 2015 ausgewiesenen Fehls von 66.000 € ist aus Überschüssen aus Vorjahren möglich. Da im Jahr 2014 erhebliche Erträge aus Grundstückserlösen erzielt wurden, wird das geplante Fehl von 217.900 € deutlich geringer ausfallen.
Überschlägig ergeben sich rd. 79.000 € verbleibende Überschüsse aus Vorjahren (2011 + 2012).
Das im Gesamtplan im Jahr 2016 ausgewiesene Fehl kann im 2. dem Haushaltsjahr folgenden Jahr ausgeglichen werden.
Somit gilt der Haushalt mit dem derzeitigen Planungsstand als ausgeglichen.
Da sich mit dem Jahresabschluss für 2014 noch Rechnungsabgrenzungen und Rückstellungen ergeben, könnte das Ergebnis schlechter ausfallen. Daher sollte das derzeitig ausgewiesene „Fehl“ auf keinen Fall durch weitere Aufwandsplanungen erhöht werden. Ob der Haushalt bei endgültigem Bekanntwerden der zurzeit geschätzten Samtgemeindeumlage und der Kreisumlage noch möglich ist, bleibt abzuwarten.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe anliegende Veränderungsliste.
Anlage/n:
Haushaltssatzung
Gesamtergebnis- und Finanzhaushalt
Veränderungsliste
Budgetübersicht
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Haushaltssatzung Gemeinde Hillerse 2015 (135 KB) | ||||
2 | Gesamtplan + Investitionen HH 2015 Hillerse 2. Lesung (38 KB) | ||||
3 | Veränderungsliste 1 Hillerse HH 2015 (209 KB) | ||||
4 | Budgets - Übersicht über die gebildeten und HHVermerke Hillerse (173 KB) |
|