Vorlage - MUE/2015/278  

Betreff: Klarstellungs- und Ergänzungssatzung "Brakenshof";
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:61-27-01/43
Beratungsfolge:
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Müden (Aller) Vorberatung
09.06.2015 
14. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses der Gemeinde Müden (Aller) zurückgestellt     
03.09.2015 
15. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses der Gemeinde Müden (Aller) geändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Müden (Aller) Vorberatung
Gemeinderat Müden (Aller) Entscheidung
15.06.2015 
20. Sitzung des Rates der Gemeinde Müden (Aller) zurückgestellt     
23.09.2015 
22.Sitzung des Rates der Gemeinde Müden (Aller) geändert beschlossen     
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Müden (Aller) Vorberatung
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Müden (Aller) Vorberatung
Gemeinderat Müden (Aller) Entscheidung
Anlagen:
Antrag des Grundstückseigentümers  
Lageplanauszug  
Entwurfsplan  

Beschlussvorschlag:

 

Unter der Voraussetzung der Übernahme der Bauleitplanungskosten durch den Antragsteller wird eine Teilfläche des Flurstückes 50/5 der Flur 11 in der Gemarkung Flettmar in der Straße „Brakenshof“ in Größe von ca. 1.000 m² einer Wohnbaunutzung zugeführt.

 

Davon abhängig wird gemäß §§ 1 (3) und 2 (1) des Baugesetzbuches (BauGB) die Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Brakenshof“ gemäß § 34 Absatz 4 Nr. 3 beschlossen. Die Verwaltung wird mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB beauftragt. Mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens wird das Planungsbüro Dr. Schwerdt, Braunschweig, beauftragt.

 


Sachverhalt:

 

Um in Flettmar in der Straße „Brakenshof“ zwei hinterliegende Häuser für die Kinder der Eigentümer errichten zu können, war eine Bauvoranfrage beim Landkreis Gifhorn gestellt worden. Diese wurde abgelehnt, da die zu bebauende Fläche im Außenbereich liegt. Insofern beabsichtigt der Grundstückseigentümer mit beiliegendem Antrag, den betreffenden Bereich (Anlage) in die im Zusammenhang bebaute Ortslage einzubeziehen.

 

Aufgrund des Grundsatzbeschlusses des Rates der Gemeinde Müden (Aller) vom 17.12.2003 vermarktet und erschließt die Gemeinde Bauland grundsätzlich in Eigenregie. Daraus folgt, dass dem Antragsteller grundsätzlich nur ein Grundstück zur Eigennutzung zur Verfügung steht. Das zweite beantragte Grundstück müsste von der Gemeinde vermarktet und erschlossen werden.

 

Diese Vorgehensweise wurde mit dem Antragsteller besprochen, woraufhin dieser nunmehr beabsichtigt, nur noch eine Teilfläche des Flurstückes 50/5 der Flur 11 – ein Grundstück – der Wohnbaunutzung zuzuführen. Eine Vermarktung des zweiten Flurstückes durch die Gemeinde entfällt damit.

 

Ein vom Planungsbüro entsprechend gefertigter Entwurfsplan ist der Vorlage beigefügt. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass auch die unmittelbaren südlich angrenzenden Grundstücke in den Geltungsbereich mit einzubeziehen sind. Diese zukünftig unterschiedlichen Nutzungen (Wiese und Wohnbaufläche) wurden ebenfalls mit den Eigentümern abgestimmt.

 

Um eine Nachverdichtung/Abrundung der Ortslage umzusetzen, wurde die Fläche als Wohnbaufläche bereits im Zuge der 35. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Meinersen mit aufgenommen.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 


Anlage/n:

Antrag des Grundstückseigentümers

Lageplanauszug

Entwurfsplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag des Grundstückseigentümers (202 KB)      
Anlage 2 2 Lageplanauszug (476 KB)      
Anlage 3 3 Entwurfsplan (207 KB)      
Stammbaum:
MUE/2015/278   Klarstellungs- und Ergänzungssatzung "Brakenshof"; hier: Aufstellungsbeschluss   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
MUE/2015/278-02   Klarstellungs- und Ergänzungssatzung "Brakenshof"; Gemeindeteil Flettmar hier: Satzungsbeschluss   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
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