Vorlage - MUE/2015/289
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Beschlussvorschlag:
1. Unter der Voraussetzung der Übernahme der Bauleitplanungskosten beschließt die
Gemeinde Müden (Aller) aufgrund der §§ 1 (3) und 2 (1) BauGB die Aufstellung des
Bebauungsplanes „Pfarrgarten“, Gemeindeteil Müden (Aller). Der Plan soll
im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung)
aufgestellt werden.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte nach dem BauGB
einzuleiten.
Sachverhalt:
Der Vorlage beigefügt ist der Antrag nebst Teilungsentwurfsplan des Kirchenamtes in Gifhorn vom 07.05.2015. Die ev.-luth. Kirchengemeinde Müden beabsichtigt, ihr altes Pfarrhaus zu verkaufen und auf der wie im Teilungsentwurfsplan ausgewiesenen Freifläche (ca. 2326 m²) ein neues Pfarrhaus sowie weiteres Wohnhaus zu errichten.
Zur Realisierung der Neubauten bedarf es einer verbindlichen Bauleitplanung. Die Planänderung kann im beschleunigten Bauleitplanverfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt werden, da die Voraussetzungen für einen Bebauungsplan der Innenentwicklung vorliegen. Die Kosten für die Durchführung des Verfahrens werden von der Kirchengemeinde übernommen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlage/n:
Antrag des Kirchenamtes nebst Teilungsentwurfsplan
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Antrag des Kirchenamtes Gifhorn vom 07.05.2015 nebst Teilungsentwurfsplan (570 KB) |
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