Vorlage - SGM/2016/011  

Betreff: Vertretung der Samtgemeinde Meinersen im Unterhaltungsverband Nr. 41
"Wasserverband Mittelaller";
hier: Nennung von Vertretern/innen für die Verbandsversammlung,
den Vorstand und als Schaubeauftragte/r
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30 - 10 12 95 - Ha
Beratungsfolge:
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
01.11.2016 
1. Sitzung des Samtgemeinderates - Konstituierende Sitzung geändert beschlossen     
Anlagen:
NKomVG_71  
Satzung Unterhaltungsverband Nr_41_Mittelaller  

Beschlussvorschlag:

 

Für die Zeit vom 01.01.2017 bis 31.12.2021 werden von der Samtgemeinde Meinersen in den Unterhaltungsverband „Wasserverband Mittelaller“ als Vertreter/innen für die Verbandsversammlung, als Vorstandsmitglied sowie als Schaubeauftragte/r folgende Personen benannt:

 

a) Vertreter/in Verbandsversammlung

 

Für die Gemeinde Meinersen

 

Mitglied

Vertretung

 

 

 

Für die Gemeinde Müden (Aller)

 

Mitglied

Vertretung

 

 

 

b) Vorstandsmitglied

 

Der Verbandsversammlung wird vorgeschlagen, als Vorstandsmitglied

 

 

 

zu wählen.

 

c) Schaubeauftragte/r

 

Der Verbandsversammlung wird vorgeschlagen, als Schaubeauftragte/n für die Gemeinde

Meinersen

 

 

 

und für die Gemeinde Müden (Aller)

 

 

 

zu wählen.


Sachverhalt:

 

Der Unterhaltungsverband Nr. 41 „Wasserverband Mittelaller“ umfasst aus dem Bereich der Samtgemeinde Meinersen Gebiete der Mitgliedsgemeinden Meinersen und Müden (Aller). Gemeinden als Verbandsmitglieder sind in der Verbandsversammlung mit je einer Vertreterin/einen Vertreter vertreten. Für die Vertreter/innen in der Verbandsversammlung sind persönliche Vertreter zu benennen.

 

Für die Gemeinde Meinersen ist zurzeit Herr Heinrich Beutner (Vertreter: Hans-Henning Wrede) und für die Gemeinde Müden (Aller) Herr Horst Schiesgeries (Vertreter:Werner von Grünhagen) benannt.

 

Die Verbandsversammlung wählt die Mitglieder des Vorstandes. Diese dürfen nicht Vertreter/innen in der Verbandsversammlung sein.

Zurzeit ist dies Herr Kai Krüger.

 

Die Verbandsversammlung teilt die Verbandsgebiete in Schaubezirke ein. Sie beruft für die Dauer der Wahlperiode für jeden Schaubezirk Schaubeauftragte. Mithin sind auch hierfür zwei Personen zu benennen. Für die Gemeinde Meinersen ist dies zurzeit Herr Heinrich Beutner und für die Gemeinde Müden (Aller) Herr Lars Meier.

 

Rechtsgrundlagen:

§ 71 Abs. 6 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)

§§ 8, 12, 13, 18 der Satzung des Unterhaltungsverbandes Nr. 41 Wasserverband Mittelaller in der zurzeit gültigen Fassung

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

 


Anlage/n:

Rechtsgrundlagen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 NKomVG_71 (250 KB)      
Anlage 2 2 Satzung Unterhaltungsverband Nr_41_Mittelaller (498 KB)      
Stammbaum:
SGM/2016/011   Vertretung der Samtgemeinde Meinersen im Unterhaltungsverband Nr. 41 "Wasserverband Mittelaller"; hier: Nennung von Vertretern/innen für die Verbandsversammlung, den Vorstand und als Schaubeauftragte/r   Fachbereich 30 - Ordnung   Beschlussvorlage
SGM/2016/011-01   Vertretung der Samtgemeinde Meinersen im Unterhaltungsverband Nr. 41 "Wasserverband Mittelaller"; hier: Nennung eines persönlichen Vertreters des Vorstandsmitgliedes   Fachbereich 30 - Ordnung   Beschlussvorlage
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