Vorlage - LEI/2011/008-01  

Betreff: Übertragung des Amtes des Gemeindedirektors gemäß § 106 Abs. 1 Satz 2 NKomVG
Status:öffentlich  
Aktenzeichen:30 - 10 12 95 - HaBezüglich:
LEI/2011/008
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Leiferde Vorberatung
Gemeinderat Leiferde Entscheidung
21.09.2015 
21. Sitzung des Rates der Gemeinde Leiferde ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Rechtsgrundlage § 106 NKomVG  

Beschlussvorschlag:

 

Das Amt des Gemeindedirektors der Gemeinde Leiferde wird mit Wirkung vom 01.10.2015 auf den

 

Samtgemeinderat Arndt-Christoph Föcks

 

übertragen.

 

 


Sachverhalt:

 

Der Rat der Gemeinde Leiferde hat unter Vorlage LEI/2011/007 den Beschluss gefasst, dass von der Möglichkeit des § 106 Abs. 1 Satz 1 NKomVG Gebrauch gemacht wird und der Bürgermeister/die Bürgermeisterin nur folgende Aufgaben wahrnimmt:

 

1.              Die repräsentative Vertretung der Gemeinde.

2.              Den Vorsitz im Rat und im Verwaltungsausschuss.

3.              Die Einberufung des Rates und des Verwaltungsausschusses einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung im Benehmen mit dem Gemeindedirektor.

4.              Die Verpflichtung der Ratsfrauen und Ratsherren sowie Belehrung über ihre Pflichten.

 

Im Rahmen dieses Beschlusses hat der Rat bestimmt, dass die übrigen Aufgaben dem Samtgemeindebürgermeister Heinrich Wrede als Gemeindedirektor übertragen werden.

 

Neben der Übertragung auf den Samtgemeindebürgermeister eröffnet § 106 Abs. 1 Satz 2 NKomVG auch die Möglichkeit auf Übertragung der Aufgaben auf ein Ratsmitglied, dem allgemeinen Stellvertreter des Samtgemeindebürgermeisters sowie einem anderen Mitglied des Leitungspersonales der Samtgemeinde.

 

Da die Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis von Herrn Wrede als Gemeindedirektor mit Ablauf des 30.09.2015 endet, ist ein neuer Gemeindedirektor zu bestellen.

 

Herr Arndt-Christoph Föcks als Mitglied des Leitungspersonals der Samtgemeinde Meinersen hat seine erforderliche Zustimmung zur Berufung erteilt.

 

Im Rahmen der konstituierenden Sitzung nach der am 11.09.2016 stattfindenden Kommunalwahl ist über die Aufgabenwahrnehmung des Bürgermeisters und die daraus resultierende Berufung eines Gemeindedirektors gem. § 106 NKomVG erneut zu beschließen.

 

Rechtsgrundlage

§ 106 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Gemäß Entschädigungssatzung der Gemeinde Leiferde in der zurzeit gültigen Fassung erhält der nebenamtliche Gemeindedirektor weiterhin eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 400,00 EUR.

 

 


Anlage/n:

Rechtsgrundlage

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Rechtsgrundlage § 106 NKomVG (240 KB)      
Stammbaum:
HIL/2011/008   Übertragung des Amtes des Gemeindedirektors gemäß § 106 Abs. 1 Satz 2 NKomVG   Fachbereich 30 - Ordnung   Beschlussvorlage
LEI/2011/008   Übertragung des Amtes des Gemeindedirektors gemäß § 106 Abs. 1 Satz 2 NKomVG   Fachbereich 30 - Ordnung   Beschlussvorlage
LEI/2011/008-01   Übertragung des Amtes des Gemeindedirektors gemäß § 106 Abs. 1 Satz 2 NKomVG   Fachbereich 30 - Ordnung   Beschlussvorlage
MUE/2011/008   Übertragung des Amtes des Gemeindedirektors gemäß § 106 Abs. 1 Satz 2 NKomVG   Fachbereich 30 - Ordnung   Beschlussvorlage
MEI/2011/008   Übertragung des Amtes des Gemeindedirektors gemäß § 106 Abs. 1 Satz 2 NKomVG   Fachbereich 30 - Ordnung   Beschlussvorlage
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