Vorlage - HIL/2016/003  

Betreff: Bekanntmachung der Fraktionen und Gruppen im Rat
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30 - 10 12 95 - Ha
Beratungsfolge:
Gemeinderat Hillerse Anhörung
02.11.2016 
1. Sitzung des Rates der Gemeinde Hillerse - Konstituierende Sitzung zur Kenntnis genommen     
Anlagen:
NKomVG_57_Geschäftsordnung_§_17_HILLERSE  

Sachverhalt:

 

Es wird festgestellt, dass sich der Rat der Gemeinde Hillerse aus folgenden Fraktionen bzw. Gruppen zusammensetzt:

 

1. SPD-Fraktion

2. CDU-Fraktion

 

Mindestens zwei Gemeinderatsmitglieder können sich zu einer Fraktion oder Gruppe zusammenschließen.

 

Gemäß § 57 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) i.V.m. § 17 Abs. 4 der Geschäftsordnung haben die Fraktionen oder Gruppen des Gemeinderates ihre Bildung, Umbildung und Auflösung sowie ihre Mitglieder der/dem Bürgermeister/in schriftlich anzuzeigen und dabei ihre/ihren Vorsitzende/n anzugeben. Der Gemeinderat nimmt die Fraktionen und Gruppen zur Kenntnis.

 

Einzelheiten über die Bildung der Fraktionen und Gruppen sowie über deren Rechte und Pflichten regelt die Geschäftsordnung.

 

Rechtsgrundlage

§ 57 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)

§ 17 (4) der Geschäftsordnung der Gemeinde Hillerse

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 


Anlage/n:

Rechtsgrundlage

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 NKomVG_57_Geschäftsordnung_§_17_HILLERSE (246 KB)      
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