Vorlage - HIL/2016/007  

Betreff: Übertragung des Amtes des Gemeindedirektors gemäß § 106 Abs. 1 Satz 2 NKomVG
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30 - 10 12 95 - Ha
Beratungsfolge:
Gemeinderat Hillerse Entscheidung
02.11.2016 
1. Sitzung des Rates der Gemeinde Hillerse - Konstituierende Sitzung geändert beschlossen     
Anlagen:
NKomVG_106  

Beschlussvorschlag:

 

Das Amt des Gemeindedirektors der Gemeinde Hillerse wird übertragen an

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

Der Rat der Gemeinde Hillerse hat unter Vorlage Nr. HIL/2016/006 den Beschluss gefasst, dass dem Bürgermeister u.a. die repräsentative Vertretung der Gemeinde obliegt.

 

Damit verbunden ist dann der Übergang der Verwaltungsaufgaben auf ein anderes Ratsmitglied, den Samtgemeindebürgermeister, den allgemeinen Vertreter des Samtgemeindebürgermeisters oder ein anderes Mitglied des Leitungspersonals der Samtgemeinde Meinersen. Er wird vom Rat in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen und führt die Bezeichnung „Gemeindedirektor“. Er übt dieses Amt im Nebenamt aus.

 

Rechtsgrundlage

§ 106 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Gemäß Satzung über Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für Ratsmitglieder und ehrenamtlich tätige Personen in der Gemeinde Hillerse vom 31.10.2002 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 10.06.2013 erhält der nebenamtliche Gemeindedirektor eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 300,00 EUR.

 

 


Anlage/n:

Rechtsgrundlage

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 NKomVG_106 (226 KB)      
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