Vorlage - HIL/2016/010  

Betreff: Wahl der stellvertretenden Bürgermeister/innen
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30 - 10 12 95 - Ha
Beratungsfolge:
Gemeinderat Hillerse Entscheidung
02.11.2016 
1. Sitzung des Rates der Gemeinde Hillerse - Konstituierende Sitzung geändert beschlossen     
Anlagen:
NKomVG_81_105  
Hauptsatzung HIL  

Beschlussvorschlag:

 

Zum/zur 1. stellvertretenden Bürgermeister/in wird

 

 

 

und zum/zur 2. stellvertretenden Bürgermeister/in wird

 

 

 

gewählt.

 


Sachverhalt:

 

Der Rat wählt in seiner ersten Sitzung aus den Beigeordneten Vertreterinnen/Vertreter der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters, die sie/ihn bei der repräsentativen Vertretung der Kommune, bei der Einberufung des Verwaltungsausschusses einschl. der Aufstellung der Tagesordnung, der Leitung der Sitzungen des Rates und des Verwaltungsausschusses und der Verpflichtung der Ratsmitglieder sowie ihrer Pflichtenbelehrung vertreten.

 

In Abweichung der kommunalrechtlichen Regelungen (max. drei Stellvertreter) ist durch Hauptsatzung der Gemeinde Hillerse die Zahl der Stellvertreter auf zwei festgelegt worden.

 

Die Reihenfolge der Vertretung regelt die Hauptsatzung.

 

Rechtsgrundlage

§ 105 Absatz 4 i.V.m. § 81 Absatz 2 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)

§ 5 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Hillerse

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Gemäß Satzung über Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für Ratsmitglieder und ehrenamtlich tätige Personen in der Gemeinde Hillerse vom 31.10.2002 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 10.06.2013 erhält der/die stellvertretende Ratsvorsitzende eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 125,00 EUR.


 


Anlage/n:

Rechtsgrundlage

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 NKomVG_81_105 (235 KB)      
Anlage 2 2 Hauptsatzung HIL (255 KB)      
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