Vorlage - HIL/2016/011  

Betreff: Bildung von Ratsausschüssen nach § 71 NKomVG;
a) Bildung der Ausschüsse
b) Bestimmung der Anzahl der Ausschusssitze
c) Feststellung der Sitzverteilung
d) Benennung der Ausschussmitglieder
e) Zuteilung der Ausschussvorsitze und Benennung
der Ausschussvorsitzenden
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30 - 10 12 95 - Ha
Beratungsfolge:
Gemeinderat Hillerse Entscheidung
02.11.2016 
1. Sitzung des Rates der Gemeinde Hillerse - Konstituierende Sitzung geändert beschlossen     
Anlagen:
NKomVG_71  

Beschlussvorschlag:

 

Zu a)  

Zur Vorbereitung der Beschlüsse des Rates werden folgende Ausschüsse gebildet:

 

Haushaltsausschuss

Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss

Kultur-, Sport- und Sozialausschuss

 

Zu b)

Die Zahl der Mitglieder in den Ausschüssen wird wie bisher auf fünf festgesetzt. Die Zahl der Bürgervertreter/innen wird wie bisher auf drei festgesetzt.

 

Zu c)

Die Verteilung der auf die Fraktionen und Gruppen entfallenden Sitze wird wie folgt festgestellt:

 

SPD-Fraktion                    =                     3 Sitze

CDU-Fraktion                    =                     2 Sitze

 

Analog hierzu errechnet sich die Verteilung der Bürgervertreter/innen im Verhältnis 2 : 1.

 

Zu d)

Als Ausschussmitglieder werden benannt:

 

Haushaltsausschuss

Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss

Kultur-, Sport- und Sozialausschuss

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Als Bürgervertreter/innen / beratende Mitglieder werden benannt:

 

Haushaltsausschuss

Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss

Kultur-, Sport- und Sozialausschuss

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zu e)

Die Ausschussvorsitze werden von den Fraktionen und Gruppen wie folgt zugeteilt:

 

Fraktion/ Gruppe

Ausschuss

1. Zugriff SPD

 

2. Zugriff CDU

 

3. Zugriff SPD

 

 

Es werden folgende Ausschussvorsitzende und deren Vertreter/in benannt:

 

Ausschuss

Vorsitzende/r

Vertreter/in

Haushaltsausschuss

 

 

Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss

 

 

Kultur-,Sport- und Sozialschuss

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

Zu a)

Ratsfrauen und Ratsherren können zur Vorbereitung der Beschlüsse des Rates aus ihrer Mitte Ausschüsse bilden.

Bisher gab es folgende Ausschüsse:

 

Haushaltsausschuss, Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss, Kultur-, Sport- und Sozialausschuss

 

Zu b)

Die Arbeit in den Ausschüssen mit einer Mitgliederzahl von fünf hat sich bewährt und sollte beibehalten werden.

 

Zu c)

Die Ausschüsse werden in der Weise gebildet, dass die vom Rat festgelegte Zahl der Sitze auf die Benennungen der einzelnen Fraktionen und Gruppen des Rates entsprechend dem Verhältnis der Mitgliederzahl der einzelnen Fraktionen oder Gruppen zur Mitgliederzahl aller Fraktionen und Gruppen verteilt werden. Dabei erhält jede Fraktion oder Gruppe zunächst so viele Sitze, wie sich für sie ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile, die sich nach der Berechnung ergeben, auf die Fraktionen und Gruppen zu verteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los, das die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister zu ziehen hat.

 

Aus dieser Berechnung ergibt sich bei 5-er Ausschüssen die Verteilung 3 Sitze SPD und
2 Sitze CDU.

 


Zu d)

Die Ratsfrauen und Ratsherren können andere Personen (Bürgervertreter/innen) zu Mitgliedern der Ausschüsse berufen. Mindestens zwei Drittel der Ausschussmitglieder sollen jedoch Ratsfrauen und Ratsherren sein. Bisher waren im Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss und im Kultur-, Sport- und Sozialschuss je drei Bürgervertreter benannt.

 

Nachfolgende Bürgervertreter/innen waren als beratende Mitglieder bisher in Ausschüssen vertreten:

 

Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss

Kultur-, Sport- und Sozialausschuss

Herr Ralph Peia

Herr Alexander Borchers

Herr Gerd Kobelke

Herr Michael Booden

Herr Michael Hämpke

Herr Lothar Michels

 

 

Zu e)

Die Verteilung der Ausschussvorsitze errechnet sich nach dem d´Hondtschen Höchstzahlenverfahren. Die Zugriffsrechte sind demnach: 1. SPD, 2. CDU und 3. SPD.

 

Rechtsgrundlage:

§ 71 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 


Anlage/n:

Rechtsgrundlage

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 NKomVG_71 (250 KB)      
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