Vorlage - HIL/2016/011
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Beschlussvorschlag:
Zu a)
Zur Vorbereitung der Beschlüsse des Rates werden folgende Ausschüsse gebildet:
Haushaltsausschuss
Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss
Kultur-, Sport- und Sozialausschuss
Zu b)
Die Zahl der Mitglieder in den Ausschüssen wird wie bisher auf fünf festgesetzt. Die Zahl der Bürgervertreter/innen wird wie bisher auf drei festgesetzt.
Zu c)
Die Verteilung der auf die Fraktionen und Gruppen entfallenden Sitze wird wie folgt festgestellt:
SPD-Fraktion = 3 Sitze
CDU-Fraktion = 2 Sitze
Analog hierzu errechnet sich die Verteilung der Bürgervertreter/innen im Verhältnis 2 : 1.
Zu d)
Als Ausschussmitglieder werden benannt:
Haushaltsausschuss | Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss | Kultur-, Sport- und Sozialausschuss |
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Als Bürgervertreter/innen / beratende Mitglieder werden benannt:
Haushaltsausschuss | Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss | Kultur-, Sport- und Sozialausschuss |
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Zu e)
Die Ausschussvorsitze werden von den Fraktionen und Gruppen wie folgt zugeteilt:
Fraktion/ Gruppe | Ausschuss |
1. Zugriff SPD |
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2. Zugriff CDU |
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3. Zugriff SPD |
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Es werden folgende Ausschussvorsitzende und deren Vertreter/in benannt:
Ausschuss | Vorsitzende/r | Vertreter/in |
Haushaltsausschuss |
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Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss |
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Kultur-,Sport- und Sozialschuss |
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Sachverhalt:
Zu a)
Ratsfrauen und Ratsherren können zur Vorbereitung der Beschlüsse des Rates aus ihrer Mitte Ausschüsse bilden.
Bisher gab es folgende Ausschüsse:
Haushaltsausschuss, Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss, Kultur-, Sport- und Sozialausschuss
Zu b)
Die Arbeit in den Ausschüssen mit einer Mitgliederzahl von fünf hat sich bewährt und sollte beibehalten werden.
Zu c)
Die Ausschüsse werden in der Weise gebildet, dass die vom Rat festgelegte Zahl der Sitze auf die Benennungen der einzelnen Fraktionen und Gruppen des Rates entsprechend dem Verhältnis der Mitgliederzahl der einzelnen Fraktionen oder Gruppen zur Mitgliederzahl aller Fraktionen und Gruppen verteilt werden. Dabei erhält jede Fraktion oder Gruppe zunächst so viele Sitze, wie sich für sie ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile, die sich nach der Berechnung ergeben, auf die Fraktionen und Gruppen zu verteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los, das die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister zu ziehen hat.
Aus dieser Berechnung ergibt sich bei 5-er Ausschüssen die Verteilung 3 Sitze SPD und
2 Sitze CDU.
Zu d)
Die Ratsfrauen und Ratsherren können andere Personen (Bürgervertreter/innen) zu Mitgliedern der Ausschüsse berufen. Mindestens zwei Drittel der Ausschussmitglieder sollen jedoch Ratsfrauen und Ratsherren sein. Bisher waren im Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss und im Kultur-, Sport- und Sozialschuss je drei Bürgervertreter benannt.
Nachfolgende Bürgervertreter/innen waren als beratende Mitglieder bisher in Ausschüssen vertreten:
Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss | Kultur-, Sport- und Sozialausschuss |
Herr Ralph Peia | Herr Alexander Borchers |
Herr Gerd Kobelke | Herr Michael Booden |
Herr Michael Hämpke | Herr Lothar Michels |
Zu e)
Die Verteilung der Ausschussvorsitze errechnet sich nach dem d´Hondtschen Höchstzahlenverfahren. Die Zugriffsrechte sind demnach: 1. SPD, 2. CDU und 3. SPD.
Rechtsgrundlage:
§ 71 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlage/n:
Rechtsgrundlage
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | NKomVG_71 (250 KB) |