Vorlage - LEI/2016/001
|
|
Sachverhalt:
a)
Die bei der Kommunalwahl am 11. September 2016 gewählten Ratsmitglieder werden durch den bisherigen Bürgermeister über ihre Pflichten nach den §§ 40 bis 42 NKomVG belehrt.
b)
Der bisherige Bürgermeister verpflichtet die Ratsmitglieder gemäß § 103 NKomVG i.V.m.
§ 60 NKomVG, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu achten.
Bei der Gemeindewahl am 11. September 2016 haben die folgenden Bewerberinnen/ Bewerber eine ausreichende Zahl an Stimmen erhalten und haben durch ihre Erklärung einen Sitz im Rat der Gemeinde Leiferde angenommen:
CDU | SPD | GRÜNE |
Baumgarten, Uwe | Fahlbusch-Graber, Stephanie | Wehner-Wiemers, Claudia |
Müller, Angela | Quiring, Jürgen |
|
Schröder, Ulrich | Büker, Heike |
|
Hasenfuß, Gina | Rinkel, Uwe |
|
Berger, Uwe | Marrone, Giovanni |
|
Eggert, Rose | Böker, Thomas |
|
Stubbe, Walter-Gerd | Elvers, Wilhelm |
|
Zu a)
Wer zu ehrenamtlicher Tätigkeit berufen wird, ist gem. § 43 NKomVG auf die ihm nach den §§ 40 – 42 NKomVG obliegenden Pflichten hinzuweisen. Diese Belehrung ist gem. § 54
Abs. 3 NKomVG auch für Ratsmitglieder vorgeschrieben.
Die Belehrung ist vom bisherigen Bürgermeister vorzunehmen und erstreckt sich auf die nachstehenden Pflichten:
- Amtsverschwiegenheit (§ 40 NKomVG)
- Beachtung des Mitwirkungsverbotes (§ 41 NKomVG)
- Beachtung des Vertretungsverbotes (§ 42 NKomVG)
Der Hinweis ist aktenkundig zu machen.
Zu b)
Verpflichtung
Zu Beginn der ersten Sitzung nach der Wahl werden die Ratsmitglieder von dem bisherigen Bürgermeister förmlich verpflichtet, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten (§ 60 NKomVG).
Die Verpflichtung kann durch Handschlag erfolgen.
Rechtsgrundlage
§§ 40, 41, 42, 43 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
§ 54 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
§ 60 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
§ 103 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlage/n:
Rechtsgrundlage
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | NKomVG_40_43_54_60_103 (142 KB) |