Vorlage - LEI/2016/006  

Betreff: Beschluss nach § 106 Abs. 1 Satz 1 NKomVG;
Repräsentative Vertretung der Gemeinde
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30 - 10 12 95 - Ha
Beratungsfolge:
Gemeinderat Leiferde Entscheidung
03.11.2016 
1. Sitzung des Rates der Gemeinde Leiferde - Konstituierende Sitzung ungeändert beschlossen     
Anlagen:
NKomVG_106  

Beschlussvorschlag:

 

Der Bürgermeisterin / dem Bürgermeister obliegt die repräsentative Vertretung der Gemeinde, der Vorsitz im Rat und im Verwaltungsausschuss, die Einberufung des Rates und des Verwaltungsausschusses einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung im Benehmen mit der Gemeindedirektorin/dem Gemeindedirektor sowie die Verpflichtung und die Pflichtenbelehrung der Ratsmitglieder.

 


Sachverhalt:

 

Der Rat kann in seiner konstituierenden Sitzung für die Dauer der Wahlperiode beschließen, dass der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister lediglich die repräsentative Vertretung der Gemeinde, den Vorsitz im Rat und im Verwaltungsausschuss, die Einberufung des Rates und des Verwaltungsausschusses einschl. der Aufstellung der Tagesordnung im Benehmen mit dem Gemeindedirektor/der Gemeindedirektorin und die Verpflichtung der Ratsmitglieder sowie die Belehrung über deren Pflichten obliegt.

 

In diesem Fall bestimmt der Rat zugleich, dass die übrigen Aufgaben einem Ratsmitglied, dem Samtgemeindebürgermeister, dem allgemeinen Vertreter des Samtgemeindebürgermeisters oder einem anderen Mitglied des Leitungspersonals der Samtgemeinde übertragen werden. Die Übertragung bedarf in den o.g. Fällen mit Ausnahme des allgemeinen Vertreters des Samtgemeindebürgermeisters der Zustimmung der betroffenen Person.

 

Rechtsgrundlage

§ 106 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 


Anlage/n:

Rechtsgrundlage

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 NKomVG_106 (226 KB)      
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