Vorlage - LEI/2016/008
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Beschlussvorschlag:
Das Amt des stellvertretenden Gemeindedirektors der Gemeinde Leiferde wird übertragen an
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Sachverhalt:
Der Rat beschließt, wer den Gemeindedirektor vertritt. Der Vertreter führt die Bezeichnung „stellvertretender Gemeindedirektor“ und ist ebenfalls in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.
Rechtsgrundlage
§ 106 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Aufgrund der Satzung über Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für Ratsmitglieder und ehrenamtlich tätige Personen in der Gemeinde Leiferde vom 05.07.2012 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 11.06.2013 erhält der stellvertretende Gemeindedirektor eine monatliche Aufwandsentschädigung von 250,00 EUR.
Anlage/n:
Rechtsgrundlage
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | NKomVG_106 (226 KB) |