Vorlage - LEI/2016/008  

Betreff: Beschluss über die Vertretung des Gemeindedirektors gemäß § 106 Abs. 1 Satz 7 NKomVG
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30 - 10 12 95 - Ha
Beratungsfolge:
Gemeinderat Leiferde Entscheidung
03.11.2016 
1. Sitzung des Rates der Gemeinde Leiferde - Konstituierende Sitzung geändert beschlossen     
Anlagen:
NKomVG_106  

Beschlussvorschlag:

 

Das Amt des stellvertretenden Gemeindedirektors der Gemeinde Leiferde wird übertragen an

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

Der Rat beschließt, wer den Gemeindedirektor vertritt. Der Vertreter führt die Bezeichnung „stellvertretender Gemeindedirektor“ und ist ebenfalls in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.

 

Rechtsgrundlage

§ 106 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Aufgrund der Satzung über Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für Ratsmitglieder und ehrenamtlich tätige Personen in der Gemeinde Leiferde vom 05.07.2012 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 11.06.2013 erhält der stellvertretende Gemeindedirektor eine monatliche Aufwandsentschädigung von 250,00 EUR.

 

 


Anlage/n:

Rechtsgrundlage

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 NKomVG_106 (226 KB)      
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