Vorlage - MUE/2015/299  

Betreff: Bebauungsplan "Zum Braken", 1. Änderung, Gemeindeteil Flettmar
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:61-26-01/43
Beratungsfolge:
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Müden (Aller) Vorberatung
03.09.2015 
15. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses der Gemeinde Müden (Aller) geändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Müden (Aller) Vorberatung
Gemeinderat Müden (Aller) Entscheidung
23.09.2015 
22.Sitzung des Rates der Gemeinde Müden (Aller) geändert beschlossen     
Anlagen:
ZumBraken1ÄndAntragThöling  
ZumBraken1ÄndGebietsabgrenzung  

Beschlussvorschlag:

 

1.Aufgrund der §§ 1 (3) und 2 (1) des Baugesetzbuches und der vorliegenden Kostenübernahmeerklärung durch den Antragsteller wird die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Zum Braken“ im Ortsteil Flettmar beschlossen.

 

2.Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Verfahrensschritte nach dem BauGB einzuleiten.

 

3.Mit der Erstellung des Bauleitplanes wird das Planungsbüro Dr.-Ing. W. Schwerdt, Braunschweig, beauftragt.

 

 


Sachverhalt:

 

Der Vorlage beigefügt ist der Antrag (eingegangen per E-Mail) auf Änderung des Bebauungsplanes „Zum Braken“ sowie eine Gebietsabgrenzung.

 

Im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Zum Braken“ ist ein Spediteur ansässig. In der jüngeren Vergangenheit ist die Zufahrt zu dem Betriebsgelände neu gestaltet worden. Der Betriebsinhaber hat sich angrenzend ein eigenes Wohnhaus errichtet. Auf Grund der entstandenen nachbarschaftlichen Situation ist es zur Sicherung geordneter städtebaulicher Verhältnisse erforderlich, den Bebauungsplan an die örtlichen Verhältnisse anzupassen. Dabei ist insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass die Belange der Nachbarschaft, die Belange der gewerblichen Wirtschaft und von Natur und Landschaft gerecht gegeneinander abgewogen werden.

 

Im rechtskräftigen Bebauungsplan war die Grundflächenzahl auf 0,6 begrenzt worden. Aktuell erscheint es sinnvoller, den Standort möglichst effizient auszunutzen und insofern die Grundflächenzahl auf 0,8 anzuheben. So soll der Standort gesichert werden. Der Gewerbetreibende kann so am Ort gehalten werden. Auf Grund des höheren Versiegelungsgrades wird eine externe Ausgleichsmaßnahme erforderlich werden.

 

Zur Erstellung des Planentwurfs ist es erforderlich, dass der Betriebsinhaber seine Bestandspläne zur Verfügung stellt. Auf deren Grundlage können die Planfestsetzungen dann so entwickelt werden, dass alle o. g. Belange so berücksichtigt werden, dass gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewährleistet werden. Um die städtebauliche Situation zu ordnen, soll die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Zum Braken aufgestellt werden.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine.

 


Anlage/n:

Antrag

Gebietsabgrenzung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 ZumBraken1ÄndAntragThöling (43 KB)      
Anlage 2 2 ZumBraken1ÄndGebietsabgrenzung (134 KB)      
Stammbaum:
MUE/2015/299   Bebauungsplan "Zum Braken", 1. Änderung, Gemeindeteil Flettmar hier: Aufstellungsbeschluss   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
MUE/2015/299-02   Bebauungsplan "Zum Braken", 1. Änderung, Gemeindeteil Flettmar hier: Satzungsbeschluss   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
Nach oben springen