Vorlage - MEI/2016/002  

Betreff: Beschlussfassung über die vorläufige Weitergeltung der bisherigen Geschäftsordnung
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30 - 10 12 95 - Ha
Beratungsfolge:
Gemeinderat Meinersen Entscheidung
08.11.2016 
1. Sitzung des Rates der Gemeinde Meinersen - Konstituierende Sitzung ungeändert beschlossen     
Anlagen:
NKomVG_69  

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Beschlussvorschlag:

 

Die bisher gültige Neufassung der Geschäftsordnung der Gemeinde Meinersen vom 15.12.2015 behält bis zum Beschluss der Neufassung ihre Gültigkeit.

 

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Sachverhalt:

 

Der Rat gibt sich eine Geschäftsordnung. Sie soll insbesondere Bestimmungen über die Aufrechterhaltung der Ordnung, die Ladung und das Abstimmungsverfahren enthalten.

 

Die Geschäftsordnung, die sich der Rat geben muss, gilt jeweils für die Dauer der Wahlperiode. Zur Durchführung der konstituierenden Sitzung muss aufgrund der o.g. Bestimmungen diese Geschäftsordnung weiterhin Gültigkeit behalten. In Kürze wird bei Bedarf eine geänderte Geschäftsordnung nach entsprechender Ausarbeitung zu beschließen sein.

 

Rechtsgrundlage:

§ 69 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)

Neufassung der Geschäftsordnung vom 15.12.2015

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

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Anlage/n:

Rechtsgrundlage

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 NKomVG_69 (215 KB)      
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