Vorlage - MEI/2016/003  

Betreff: Bekanntmachung der Fraktionen und Gruppen im Rat
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30 - 10 12 95 - Ha
Beratungsfolge:
Gemeinderat Meinersen Anhörung
08.11.2016 
1. Sitzung des Rates der Gemeinde Meinersen - Konstituierende Sitzung zur Kenntnis genommen     
Anlagen:
NKomVG_57_Geschäftsordnung_§_18_MEINERSEN  

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Sachverhalt:

 

Es wird festgestellt, dass sich der Rat der Gemeinde Meinersen aus folgenden Fraktionen bzw. Gruppen zusammensetzt:

 

1.

2.

3.

 

Mindestens zwei Gemeinderatsmitglieder können sich zu einer Fraktion oder Gruppe zusammenschließen.

 

Gemäß § 57 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) i.V.m. § 18 Abs. 4 der Geschäftsordnung haben die Fraktionen oder Gruppen des Gemeinderates ihre Bildung, Umbildung und Auflösung sowie ihre Mitglieder der/dem Bürgermeister/in schriftlich anzuzeigen und dabei ihre/ihren Vorsitzende/n anzugeben. Der Gemeinderat nimmt die Fraktionen und Gruppen zur Kenntnis.

 

Einzelheiten über die Bildung der Fraktionen und Gruppen sowie über deren Rechte und Pflichten regelt die Geschäftsordnung.

 

Rechtsgrundlage

§ 57 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)

§ 18 der Geschäftsordnung der Gemeinde Meinersen

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

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Anlage/n:

Rechtsgrundlage

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 NKomVG_57_Geschäftsordnung_§_18_MEINERSEN (245 KB)      
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