Vorlage - MEI/2016/004  

Betreff: Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30 - 10 12 95 - Ha
Beratungsfolge:
Gemeinderat Meinersen Entscheidung
08.11.2016 
1. Sitzung des Rates der Gemeinde Meinersen - Konstituierende Sitzung geändert beschlossen     
Anlagen:
NKomVG_67_105  

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Beschlussvorschlag:

 

Zur Bürgermeisterin / zum Bürgermeister wird Frau / Herr

 

_________________________________________________________ gewählt.

 

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Sachverhalt:

 

Nach der Verpflichtung der Ratsmitglieder wählt der Rat in seiner ersten Sitzung aus der Mitte der Ratsmitglieder die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister für die Dauer der Wahlperiode. Die Wahl wird von dem ältesten anwesenden und hierzu bereiten Mitglied geleitet.

 

Vorschlagsberechtigt ist nur eine Fraktion oder Gruppe, auf die mindestens ein Sitz im Verwaltungsausschuss entfällt.

 

Gewählt wird schriftlich; ist nur ein Wahlvorschlag gemacht, so wird, wenn niemand widerspricht, durch Zuruf gewählt. Auf Verlangen eines Ratsmitgliedes ist geheim zu wählen. Gewählt ist die Person, für die die Mehrheit der Ratsmitglieder gestimmt hat. Wird dieses Ergebnis im ersten Wahlgang nicht erreicht, so findet ein zweiter Wahlgang statt. Im zweiten Wahlgang ist die Person gewählt, für die die meisten Stimmen abgegeben worden sind. Ergibt sich im zweiten Wahlgang Stimmengleichheit, so entscheidet das Los, das der bisherige Bürgermeister zu ziehen hat.

 

Rechtsgrundlage

§ 67 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)

§ 105 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

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Anlage/n:

Rechtsgrundlage

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 NKomVG_67_105 (228 KB)      
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