Vorlage - MEI/2016/008  

Betreff: Beschluss über die Vertretung des Gemeindedirektors
gemäß § 106 Abs. 1 Satz 7 NKomVG
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30 - 10 12 95 - Ha
Beratungsfolge:
Gemeinderat Meinersen Entscheidung
08.11.2016 
1. Sitzung des Rates der Gemeinde Meinersen - Konstituierende Sitzung geändert beschlossen     
Anlagen:
NKomVG_106  

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Beschlussvorschlag:

 

Das Amt des stellvertretenden Gemeindedirektors der Gemeinde Meinersen wird übertragen an

 

 

 

 

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Sachverhalt:

 

Der Rat beschließt, wer den Gemeindedirektor vertritt. Der Vertreter führt die Bezeichnung „stellvertretender Gemeindedirektor“ und ist ebenfalls in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.

 

Rechtsgrundlage

§ 106 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Gemäß der 1. Änderungssatzung der Satzung über Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für Ratsmitglieder und ehrenamtlich tätige Personen in der Gemeinde Meinersen vom 12.09.2013 erhält der Vertreter des nebenamtlichen Gemeindedirektors eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 200,00 EUR.

 

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Anlage/n:

Rechtsgrundlage

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 NKomVG_106 (226 KB)      
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