Vorlage - MEI/2016/010
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Beschlussvorschlag:
Zum/zur 1. stellvertretenden Bürgermeister/in wird
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und zum/zur 2. stellvertretenden Bürgermeister/in wird
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gewählt.
Sachverhalt:
Der Rat wählt in seiner ersten Sitzung aus den Beigeordneten Vertreterinnen/Vertreter der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters, die sie/ihn bei der repräsentativen Vertretung der Kommune, bei der Einberufung des Verwaltungsausschusses einschl. der Aufstellung der Tagesordnung, der Leitung der Sitzungen des Rates und des Verwaltungsausschusses und der Verpflichtung der Ratsmitglieder sowie ihrer Pflichtenbelehrung vertreten.
In Abweichung der kommunalrechtlichen Regelungen (max. drei Stellvertreter) ist durch Hauptsatzung der Gemeinde Meinersen die Zahl der Stellvertreter (1. und 2. stv. Bürgermeister/innen) auf zwei festgelegt worden.
Die Reihenfolge der Vertretung regelt die Hauptsatzung.
Rechtsgrundlage
§ 105 Absatz 4 i.V.m. § 81 Absatz 2 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
§ 5 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Meinersen
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Gemäß der 1. Änderungssatzung der Satzung über Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für Ratsmitglieder und ehrenamtlich tätige Personen in der Gemeinde Meinersen vom 12.09.2013 erhält die/der 1. stv. Ratsvorsitzende eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 150,00 EUR und die/der 2. stv. Ratsvorsitzende eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 140,00 EUR.
Anlage/n:
Rechtsgrundlage
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | NKomVG_81_105 (235 KB) | ||||
2 | Hauptsatzung (295 KB) |