Vorlage - MEI/2016/011
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Beschlussvorschlag:
Zu a)
Zur Vorbereitung der Beschlüsse des Rates werden folgende Ausschüsse gebildet:
Haushaltsausschuss
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
Sport-, Sozial- und Kulturausschuss
Zu b)
Die Zahl der Mitglieder in den Ausschüssen wird wie bisher auf sieben festgesetzt. Die Zahl der Bürgervertreter/innen wird wie bisher auf drei festgesetzt.
Zu c)
Die Verteilung der auf die Fraktionen und Gruppen entfallenen Sitze wird wie folgt festgestellt:
Fraktion = Sitze
Fraktion = Sitze
Fraktion = Sitze
Analog hierzu errechnet sich die Verteilung der Bürgervertreter/innen im Verhältnis__:___.
Zu d)
Als Ausschussmitglieder werden benannt:
Haushaltsausschuss | Bau-, Planungs- und Umweltausschuss | Sport-, Sozial- und Kulturausschuss |
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Als Bürgervertreter/innen / beratende Mitglieder werden benannt:
Haushaltsausschuss | Bau-, Planungs- und Umweltausschuss | Sport-, Sozial- und Kulturausschuss |
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Zu e)
Die Ausschussvorsitze werden von den Fraktionen und Gruppen wie folgt zugeteilt:
Fraktion/ Gruppe | Ausschuss |
1. Zugriff |
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2. Zugriff |
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3. Zugriff |
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Es werden folgende Ausschussvorsitzende und deren Vertreter/in benannt:
Ausschuss | Vorsitzende/r | Vertreter/in |
Haushaltsausschuss |
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Bau-, Planungs- und Umweltausschuss |
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Sport-, Sozial- und Kulturausschuss |
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Sachverhalt:
Zu a)
Ratsfrauen und Ratsherren können zur Vorbereitung der Beschlüsse des Rates aus ihrer Mitte Ausschüsse bilden.
Bisher gab es folgende Ausschüsse:
Haushaltsausschuss, Bau-, Planungs- und Umweltausschuss, Sport-, Sozial- und Kulturausschuss
Zu b)
Die Arbeit in den Ausschüssen mit einer Mitgliederzahl von sieben hat sich bewährt und sollte beibehalten werden.
Zu c)
Die Ausschüsse werden in der Weise gebildet, dass die vom Rat festgelegte Zahl der Sitze auf die Benennungen der einzelnen Fraktionen und Gruppen des Rates entsprechend dem Verhältnis der Mitgliederzahl der einzelnen Fraktionen oder Gruppen zur Mitgliederzahl aller Fraktionen und Gruppen verteilt werden. Dabei erhält jede Fraktion oder Gruppe zunächst so viele Sitze, wie sich für sie ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile, die sich nach der Berechnung ergeben, auf die Fraktionen und Gruppen zu verteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los, das die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister zu ziehen hat.
Aus dieser Berechnung ergibt sich bei 7-er Ausschüssen die Verteilung _______________
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Zu d)
Die Ratsfrauen und Ratsherren können andere Personen (Bürgervertreter/innen) zu Mitgliedern der Ausschüsse berufen. Mindestens zwei Drittel der Ausschussmitglieder sollen jedoch Ratsfrauen und Ratsherren sein. Bisher waren im Bau-, Planungs- und Umweltausschuss und im Sport-, Sozial- und Kulturausschuss je drei Bürgervertreter benannt.
Nachfolgende Bürgervertreter/innen waren als beratende Mitglieder bisher in Ausschüssen vertreten:
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss | Sport-, Sozial- und Kulturausschuss |
Bernd Hacke | Frank Schrader |
Karl-Heinz Wiedenroth | Brunhilde Jahns |
Ulf Neumann | Dr. Rüdiger Rodloff |
Hinweis: Frau Brunhilde Jahns wurde in den Gemeinderat gewählt und steht als
Bürgervertreterin nicht mehr zur Verfügung.
Bisher waren für den Haushaltsausschuss keine Bürgervertreter benannt. Es besteht die Möglichkeit für den Haushaltsausschuss ebenfalls Bürgervertreter zu benennen.
Zu e)
Die Verteilung der Ausschussvorsitze errechnet sich nach dem d´Hondtschen Höchstzahlenverfahren. Die Zugriffsrechte sind demnach: 1. …. 2. ……. und 3. ……
Rechtsgrundlage:
§ 71 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlage/n:
Rechtsgrundlage
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | NKomVG_71 (250 KB) |