Vorlage - MUE/2016/002
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Beschlussvorschlag:
Die bisher gültige Geschäftsordnung behält bis zum Beschluss der Neufassung ihre Gültigkeit.
Sachverhalt:
Der Rat gibt sich eine Geschäftsordnung. Sie soll insbesondere Bestimmungen über die Aufrechterhaltung der Ordnung, die Ladung und das Abstimmungsverfahren enthalten.
Die Geschäftsordnung, die sich der Rat geben muss, gilt jeweils für die Dauer der Wahlperiode. Zur Durchführung der konstituierenden Sitzung muss aufgrund der o.g. Bestimmungen diese Geschäftsordnung weiterhin Gültigkeit behalten. In Kürze wird bei Bedarf eine geänderte Geschäftsordnung nach entsprechender Ausarbeitung zu beschließen sein.
Rechtsgrundlage:
§ 69 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
1. Änderung der Geschäftsordnung vom 18.09.2013
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlage/n:
Rechtsgrundlage
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | NKomVG_69 (215 KB) |