Vorlage - MUE/2016/003
|
|
Sachverhalt:
Es wird festgestellt, dass sich der Rat der Gemeinde Müden (Aller) aus folgenden Fraktionen bzw. Gruppen zusammensetzt:
1. CDU-Fraktion |
2. SPD-Fraktion |
Mindestens zwei Gemeinderatsmitglieder können sich zu einer Fraktion oder Gruppe zusammenschließen.
Gemäß § 57 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) i.V.m. § 18 der Geschäftsordnung haben die Fraktionen oder Gruppen des Gemeinderates ihre Bildung, Umbildung und Auflösung sowie ihre Mitglieder der/dem Bürgermeister/in schriftlich anzuzeigen und dabei ihre/ihren Vorsitzende/n anzugeben. Der Gemeinderat nimmt die Fraktionen und Gruppen zur Kenntnis.
Einzelheiten über die Bildung der Fraktionen und Gruppen sowie über deren Rechte und Pflichten regelt die Geschäftsordnung.
Rechtsgrundlage
§ 57 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
§ 18 der Geschäftsordnung der Gemeinde Müden (Aller)
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlage/n:
Rechtsgrundlage
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | NKomVG_57_Geschäftsordnung_§_18_MÜDEN (259 KB) | ||||
2 | Geschäftsordnung der Gemeinde Müden (251 KB) |